Update Cinerenta Medienfonds I bis V: Trotz erfolgreicher Klageverläufe gehen Anleger größtenteils leer aus
Im Jahr 2004 klagten hunderte Anleger über die Kanzlei Schirp & Partner gegen die Treuhandkommanditistin und Gründungsgesellschafterin der Cinerenta Gesellschaft für Internationale Filmproduktion mbH & Co. I bis V, die Contor Treuhandgesellschaft mbH.
In einer Vielzahl von Entscheidungen bis hoch bis zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde die Haftung der Contor Treuhandgesellschaft mbH aufgrund einer Aufklärungspflichtverletzung der Gesellschaft festgestellt. Allerdings wurden die Verfahren nach ersten positiven Urteilen aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Insolvenz der Contor ausgesetzt und ruhten so seit 2010.
Mit Beschluss vom 25. Oktober 2021 wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben und ist damit beendet, die Verwertung etwaigen Vermögens ist abgeschlossen. Allerdings steht nun auch fest, dass die Contor Treuhandgesellschaft mbH vermögenslos ist und aus diesen Insolvenzverfahren keine Quote an die Gläubiger gezahlt wird.
Zahlungen haben letztlich nur die Kläger erhalten, die noch vor Eintritt der Insolvenzen ein obsiegendes Urteil erstreiten konnten und aus diesem die Sicherungsvollstreckung betrieben haben. Alle anderen Kläger müssen, so bitter es ist, die ausgesetzten Prozessverfahren beenden und den Verlust einstecken.