Umstrukturierungspläne bei EY? Geschädigte Wirecard-Anleger müssen wachsam sein
Kanzlei Schirp & Partner warnt vor teuren Irrwegen
EY erwägt umfangreiche Umstrukturierungen. Das Prüfungsgeschäft und das Beratungsgeschäft könnten voneinander getrennt werden. Welche konkreten Folgen das für die betroffenen EY-Gesellschaften und für deren Gläubiger haben wird, lässt sich derzeit nur schwer abschätzen. Das sind wichtige und gefährliche Neuigkeiten für alle Wirecard-Aktionäre, die Schadensersatz von EY erstreiten wollen.
Dr. Wolfgang Schirp von Schirp & Partner Rechtsanwälte, derzeit mit über 1.300 anhängigen Klagen die stärksten juristischen Gegner von EY, sagt dazu: „Ist es Zufall, dass diese jahrealten Pläne bei EY jetzt wieder auf den Tisch kommen? Will EY die Verantwortlichkeit für das Wirecard-Desaster eingrenzen und geschädigte Anleger ins Leere laufen lassen?“
Dr. Schirp meint: „Wirecard-Anleger, die Schadensersatz von EY erstreiten wollen, sollten entschlossen den Rechtsweg beschreiten. Es ist gefährlich, sich auf teure Irrwege zu verlassen. Ein Kapitalanleger-Musterverfahren dauert 10-15 Jahre, und nach seinem Abschluss sind noch weitere individuelle Streitigkeiten wahrscheinlich. So viel Zeit haben die Anleger nicht! Es ist auch ein Fehler, auf ausländische Stiftungsmodelle zu setzen, die juristisch rein gar nichts bringen, sondern eine Lösung nur vortäuschen. Wer etwas erreichen will, sollte jetzt entschlossen zu Gericht marschieren, zumal es erstmals Prozessfinanzierungsangebote für individuelle Klagen gibt.“
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mehr zum Wirecard-Skandal lesen Sie hier.