Umstrukturierungspläne bei EY? Geschädigte Wirecard-​Anleger müssen wachsam sein

Kanzlei Schirp & Partner warnt vor teuren Irrwegen

EY er­wägt um­fang­rei­che Um­struk­tu­rie­run­gen. Das Prü­fungs­ge­schäft und das Be­ra­tungs­ge­schäft könn­ten von­ein­an­der ge­trennt wer­den. Wel­che kon­kre­ten Fol­gen das für die be­trof­fe­nen EY-​Gesellschaften und für de­ren Gläu­bi­ger ha­ben wird, lässt sich der­zeit nur schwer ab­schät­zen. Das sind wich­tige und ge­fähr­li­che Neu­ig­kei­ten für alle Wirecard-​Aktionäre, die Scha­dens­er­satz von EY er­strei­ten wollen.

Dr. Wolf­gang Schirp von Schirp & Part­ner Rechts­an­wälte, der­zeit mit über 1.300 an­hän­gi­gen Kla­gen die stärks­ten ju­ris­ti­schen Geg­ner von EY, sagt dazu: „Ist es Zu­fall, dass diese jah­re­al­ten Pläne bei EY jetzt wie­der auf den Tisch kom­men? Will EY die Ver­ant­wort­lich­keit für das Wirecard-​Desaster ein­gren­zen und ge­schä­digte An­le­ger ins Leere lau­fen lassen?“

Dr. Schirp meint: „Wirecard-​Anleger, die Scha­dens­er­satz von EY er­strei­ten wol­len, soll­ten ent­schlos­sen den Rechts­weg be­schrei­ten. Es ist ge­fähr­lich, sich auf teure Irr­wege zu ver­las­sen. Ein Kapitalanleger-​Musterverfahren dau­ert 10-15 Jahre, und nach sei­nem Ab­schluss sind noch wei­tere in­di­vi­du­elle Strei­tig­kei­ten wahr­schein­lich. So viel Zeit ha­ben die An­le­ger nicht! Es ist auch ein Feh­ler, auf aus­län­di­sche Stif­tungs­mo­delle zu set­zen, die ju­ris­tisch rein gar nichts brin­gen, son­dern eine Lö­sung nur vor­täu­schen. Wer et­was er­rei­chen will, sollte jetzt ent­schlos­sen zu Ge­richt mar­schie­ren, zu­mal es erst­mals Pro­zess­fi­nan­zie­rungs­an­ge­bote für in­di­vi­du­elle Kla­gen gibt.“

Für Rück­fra­gen ste­hen wir Ih­nen gerne zur Ver­fü­gung. Mehr zum Wirecard-​Skandal le­sen Sie hier.

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