ThomasLloyd – EK Beschaffungsprovision in 2019 mehr als verdoppelt – Anleger sollen nachträglich genehmigen

Ge­rade eben wurde der Jah­res­ab­schluss 2019 der 2. CTI KG im Bun­des­an­zei­ger ver­öf­fent­licht. Es han­delt sich bei die­sem Fonds um den ein­zi­gen der vier ge­schlos­se­nen Fonds von Tho­masLloyd, bei dem die An­le­ger das Ei­gen­ka­pi­tal in Ra­ten ein­zah­len, aber erst we­nige An­le­ger voll ein­ge­zahlt ha­ben und schon aus­schüt­tungs­be­rech­tigt sind.

Aus­weis­lich des Jah­res­ab­schlus­ses wurde im Jahr 2019 ein Ei­gen­ka­pi­tal von rd. 66,7 Mio. Euro ein­ge­wor­ben. Auf­grund der Ra­ten­zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen wa­ren per Ende 2019 erst rd. 55,9 Mio. Euro Ei­gen­ka­pi­tal ein­ge­zahlt, die meis­ten An­le­ger zah­len also im­mer wei­ter ein. Da­bei macht der Fonds lau­fend Ver­luste, die sich per Ende 2019 schon auf rd. 32,7 Mio. Euro sum­mie­ren, also mehr als die Hälfte des ein­ge­zahl­ten Ka­pi­tals be­reits weg­ge­fres­sen ha­ben. Al­lein diese Ent­wick­lung ist besorgniserregend.

Vor die­sem Hin­ter­grund fin­den wir das Ver­hal­ten der Fonds­ge­schäfts­füh­rung in ho­hem Maße be­an­stan­dens­wert. Es be­stehen mas­sive In­ter­es­sen­kon­flikte, die nicht klar er­kenn­bar sind. Die An­le­ger des Fonds sind auf­ge­for­dert, im schrift­li­chen Be­schluss­ver­fah­ren in­ner­halb von drei Wo­chen den Jah­res­ab­schluss zu ge­neh­mi­gen und die Ver­ant­wort­li­chen zu ent­las­ten. Au­ßer­dem soll die­selbe WP-​Gesellschaft (PKF Wulf & Part­ner) zum Ab­schluss­prü­fer be­stellt wer­den, die auch die Tho­masLloyd Cle­an­tech In­fra­struc­ture Hol­ding GmbH prüft, also die Ge­sell­schaft, die die Haupt­ein­nah­me­quelle der Fonds darstellt.

Und mit­ten­drin ver­steckt sich un­ter TOP 4:

Die Ge­schäfts­füh­rung schlägt vor, fol­gen­den Be­schluss zu fassen:
„Ge­neh­mi­gung, dass die Werbekosten/​Eigenkapitalbeschaffungskosten mit 24% der Pflicht­ein­lage für das Ge­schäfts­jahr 2019 den vor­ge­schrie­be­nen Satz [von 10,9%] ge­mäß § 15 Abs. 2 der Sat­zung übersteigen.“

In § 15 des Ge­sell­schafts­ver­tra­ges ist ge­re­gelt, dass Ver­gü­tun­gen zur Ei­gen­ka­pi­tal­be­schaf­fung, die 11 % der Pflicht­ein­lage über­stei­gen, von der Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lung zu ge­neh­mi­gen sind. Aus dem un­schein­ba­ren Satz un­ter TOP 4 er­gibt sich, dass in 2019 der Fonds be­reits Ver­gü­tun­gen in Höhe von 24% der Pflicht­ein­lage, also mehr als das Dop­pelte der pro­spek­tier­ten und ge­sell­schafts­ver­trag­lich ge­re­gel­ten Ver­gü­tung, ver­ein­bart hat! Die Fonds­ge­schäfts­füh­rung hat hier be­reits Tat­sa­chen ge­schaf­fen. Die An­le­ger sol­len nach­träg­lich ei­nen Per­sil­schein aus­stel­len und die Ge­schäfts­füh­rung hält es noch nicht ein­mal für nö­tig, diese ex­or­bi­tant ho­hen Ver­mitt­lungs­pro­vi­sio­nen zu erklären.
Auch ist aus den als An­lage B bei­gefüg­ten Un­ter­la­gen zur wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lung und Bi­lanz ist nicht er­kenn­bar, dass sich die Ei­gen­ka­pi­tal­ver­mitt­lungs­pro­vi­sion 2019 auf ins­ge­samt 13,163 Mio. Euro be­läuft und da­mit haupt­ver­ant­wort­lich für den Ge­samt­ver­lust von ins­ge­samt knapp 13 Mio. ist. Das er­fährt man nur aus dem im Bun­des­an­zei­ger ver­öf­fent­lich­ten Jah­res­ab­schluss, der weit mehr In­for­ma­tio­nen er­hält, als die Ge­schäfts­füh­rung den An­le­gern über­las­sen hat.

Das sog. „Fonds-​Splitting“ wird in die­sem ak­tu­ells­ten An­schrei­ben mit kei­ner Silbe mehr er­wähnt. Auch In­for­ma­tio­nen über die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung der Tho­masLloyd CTI Hol­ding GmbH lie­fert die Ge­schäfts­füh­rung nicht mit. Äu­ßert sich so „ak­tive und nach­hal­tige Ge­stal­tung der Zu­kunft“, wie es in der Leis­tungs­bi­lanz der ThomasLloyd-​Gruppe heißt?
Aus un­se­rer Sicht wird es drin­gend Zeit, dass die An­le­ger sich or­ga­ni­sie­ren und die In­stal­la­tion ei­nes Bei­rats als un­ab­hän­gige Ver­tre­tung der An­le­ger­rechte eta­blie­ren, was im Üb­ri­gen auch be­reits im Ge­sell­schafts­ver­trag ver­an­kert ist. Dies gilt umso mehr vor dem Hin­ter­grund, dass Fonds­ge­schäfts­füh­rung (Cle­an­tech Ma­nage­ment GmbH) und Treu­hän­de­rin (Cle­an­tech Treu­ver­mö­gen GmbH) ein und den­sel­ben Ge­schäfts­füh­rer ha­ben, näm­lich Mat­thias Klein, und die mit­ein­an­der ver­bun­de­nen Un­ter­neh­men alle von der­sel­ben WP-​Gesellschaft ge­prüft werden.

Der Ak­ti­ons­bund Ak­ti­ver An­le­ger­schutz e.V. stellt sich für alle An­le­ger der Tho­masLloyd als An­sprech­part­ner zur Ver­fü­gung, um die An­le­ger­stim­men zu bün­deln. Dies gilt ganz aus­drück­lich auch für An­le­ger, die nicht zu un­se­ren Mit­glie­dern zählen.

Quelle: Ak­ti­ons­bund

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