ThomasLloyd – EK Beschaffungsprovision in 2019 mehr als verdoppelt – Anleger sollen nachträglich genehmigen
Gerade eben wurde der Jahresabschluss 2019 der 2. CTI KG im Bundesanzeiger veröffentlicht. Es handelt sich bei diesem Fonds um den einzigen der vier geschlossenen Fonds von ThomasLloyd, bei dem die Anleger das Eigenkapital in Raten einzahlen, aber erst wenige Anleger voll eingezahlt haben und schon ausschüttungsberechtigt sind.
Ausweislich des Jahresabschlusses wurde im Jahr 2019 ein Eigenkapital von rd. 66,7 Mio. Euro eingeworben. Aufgrund der Ratenzahlungsvereinbarungen waren per Ende 2019 erst rd. 55,9 Mio. Euro Eigenkapital eingezahlt, die meisten Anleger zahlen also immer weiter ein. Dabei macht der Fonds laufend Verluste, die sich per Ende 2019 schon auf rd. 32,7 Mio. Euro summieren, also mehr als die Hälfte des eingezahlten Kapitals bereits weggefressen haben. Allein diese Entwicklung ist besorgniserregend.
Vor diesem Hintergrund finden wir das Verhalten der Fondsgeschäftsführung in hohem Maße beanstandenswert. Es bestehen massive Interessenkonflikte, die nicht klar erkennbar sind. Die Anleger des Fonds sind aufgefordert, im schriftlichen Beschlussverfahren innerhalb von drei Wochen den Jahresabschluss zu genehmigen und die Verantwortlichen zu entlasten. Außerdem soll dieselbe WP-Gesellschaft (PKF Wulf & Partner) zum Abschlussprüfer bestellt werden, die auch die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH prüft, also die Gesellschaft, die die Haupteinnahmequelle der Fonds darstellt.
Und mittendrin versteckt sich unter TOP 4:
Die Geschäftsführung schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Genehmigung, dass die Werbekosten/Eigenkapitalbeschaffungskosten mit 24% der Pflichteinlage für das Geschäftsjahr 2019 den vorgeschriebenen Satz [von 10,9%] gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung übersteigen.“
In § 15 des Gesellschaftsvertrages ist geregelt, dass Vergütungen zur Eigenkapitalbeschaffung, die 11 % der Pflichteinlage übersteigen, von der Gesellschafterversammlung zu genehmigen sind. Aus dem unscheinbaren Satz unter TOP 4 ergibt sich, dass in 2019 der Fonds bereits Vergütungen in Höhe von 24% der Pflichteinlage, also mehr als das Doppelte der prospektierten und gesellschaftsvertraglich geregelten Vergütung, vereinbart hat! Die Fondsgeschäftsführung hat hier bereits Tatsachen geschaffen. Die Anleger sollen nachträglich einen Persilschein ausstellen und die Geschäftsführung hält es noch nicht einmal für nötig, diese exorbitant hohen Vermittlungsprovisionen zu erklären.
Auch ist aus den als Anlage B beigefügten Unterlagen zur wirtschaftlichen Entwicklung und Bilanz ist nicht erkennbar, dass sich die Eigenkapitalvermittlungsprovision 2019 auf insgesamt 13,163 Mio. Euro beläuft und damit hauptverantwortlich für den Gesamtverlust von insgesamt knapp 13 Mio. ist. Das erfährt man nur aus dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluss, der weit mehr Informationen erhält, als die Geschäftsführung den Anlegern überlassen hat.
Das sog. „Fonds-Splitting“ wird in diesem aktuellsten Anschreiben mit keiner Silbe mehr erwähnt. Auch Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung der ThomasLloyd CTI Holding GmbH liefert die Geschäftsführung nicht mit. Äußert sich so „aktive und nachhaltige Gestaltung der Zukunft“, wie es in der Leistungsbilanz der ThomasLloyd-Gruppe heißt?
Aus unserer Sicht wird es dringend Zeit, dass die Anleger sich organisieren und die Installation eines Beirats als unabhängige Vertretung der Anlegerrechte etablieren, was im Übrigen auch bereits im Gesellschaftsvertrag verankert ist. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass Fondsgeschäftsführung (Cleantech Management GmbH) und Treuhänderin (Cleantech Treuvermögen GmbH) ein und denselben Geschäftsführer haben, nämlich Matthias Klein, und die miteinander verbundenen Unternehmen alle von derselben WP-Gesellschaft geprüft werden.
Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. stellt sich für alle Anleger der ThomasLloyd als Ansprechpartner zur Verfügung, um die Anlegerstimmen zu bündeln. Dies gilt ganz ausdrücklich auch für Anleger, die nicht zu unseren Mitgliedern zählen.
Quelle: Aktionsbund