ThomasLloyd Cleantech-​Fonds Konzept-​Änderungen im Hauruck-Verfahren

Die Tho­masLloyd Group will ak­tu­ell eine Struk­tur­ver­än­de­rung in den vier Cleantech-​Fonds durch­zie­hen. Be­trof­fen sind mehr als 25.000 An­le­ger. Bis­her sieht das Kon­zept lau­fende Aus­schüt­tun­gen vor. Nun sol­len die An­le­ger ent­schei­den, ob sie wei­ter lau­fende Aus­zah­lun­gen (sog. Va­ri­ante „Er­trag“) oder ob sie die­sel­ben Ren­di­ten wie bis­her ha­ben wol­len, vor­erst aber nichts aus­ge­zahlt wird (sog. Va­ri­ante „Wachs­tum“). Auch Misch­lö­sun­gen sol­len mög­lich sein.

Die erste In­for­ma­tion hierzu er­hiel­ten die An­le­ger als Weih­nachts­post mit Schrei­ben vom 23.12.2020, dann kam An­fang Ja­nuar 2021 wei­tere Post per E-​Mail nach. Bis zum 24. Ja­nuar 2021 sol­len die An­le­ger sich für eine Va­ri­ante ent­schei­den, und diese Ent­schei­dung soll dann künf­tig nur noch mit ei­ner Frist von sechs Mo­na­ten zum Ende ei­nes Jah­res re­vi­diert wer­den kön­nen. Das Ganze trägt die nichts­sa­gende Über­schrift „Fonds-​Splitting“ und soll im In­ter­esse der An­le­ger sein.

Nach Auf­fas­sung der uns lau­fend be­ra­ten­den Rechts­an­wälte Schirp & Part­ner darf die Ge­schäfts­füh­rung diese Maß­nahme nicht um­set­zen – je­den­falls nicht, ohne die Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lung dar­über ab­stim­men zu las­sen. Denn das Fonds-​Splitting sieht un­ter­schied­li­che Er­geb­nis­be­tei­li­gun­gen der An­le­ger vor, wäh­rend nach den der­zeit ver­ein­bar­ten Ge­sell­schafts­ver­trä­gen alle An­le­ger glei­cher­ma­ßen im Ver­hält­nis zur je­wei­li­gen Be­tei­li­gungs­summe an den Er­geb­nis­sen be­tei­ligt wer­den. Um das Fonds-​Splitting um­zu­set­zen, müs­sen also die Ge­sell­schafts­ver­träge ge­än­dert werden.

Diese Kri­tik wurde ziem­lich schnell nach Ein­gang des Weih­nachts­schrei­bens bei den An­le­gern ge­gen­über der Ge­schäfts­füh­rung ge­äu­ßert. Das zeigte auch Wir­kung. So­wohl in den nach­fol­gen­den E-​Mails als auch in den Web­i­na­ren am 20. und 21. Ja­nuar 2021 wies die Fonds­ge­schäfts­füh­rung mehr­fach dar­auf hin, dass das al­les erst durch die Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen ab­ge­seg­net wer­den muss. Ein­la­dun­gen hierzu sol­len in Kürze er­ge­hen, die Ver­samm­lun­gen sol­len lt. Die­ter Bütt­gen­bach, As­so­ciate Di­rec­tor im Wealth Ma­nage­ment von Tho­masLloyd in Stutt­gart, „co­ro­na­kon­form“ durch­ge­führt wer­den. Was ge­nau das be­deu­tet, er­klärte Bütt­gen­bach im Web­i­nar nicht.

Auch ins­ge­samt ent­hiel­ten die Web­i­nare prak­tisch keine In­for­ma­tio­nen, die über das be­reits schrift­lich ver­schickte Ma­te­rial hin­aus­gin­gen. Fra­gen konn­ten im Web­i­nar we­der münd­lich noch schrift­lich ge­stellt wer­den. Da­bei gibt es eine ganze Reihe drän­gen­der Fra­gen, al­len voran: Wozu das Ganze?

Bis­her er­hiel­ten die An­le­ger quar­tals­weise Aus­schüt­tun­gen in pro­spek­tier­ter Höhe. Diese Zah­lun­gen ver­zö­ger­ten sich erst­mals in 2020. Die Zah­lun­gen für das zweite und dritte Quar­tal wur­den nach­ge­holt, die Zah­lung für das vierte Quar­tal (die jetzt schon von der an­ge­kün­dig­ten Maß­nahme be­trof­fen wäre) steht noch aus. Die Ge­sell­schafts­ver­träge se­hen vor, dass die Fonds­ge­schäfts­füh­rung die Aus­zah­lun­gen zu­rück­hal­ten kann, wenn an­de­ren­falls die Zah­lungs­un­fä­hig­keit des Fonds dro­hen würde. Wenn es li­quide eng wird, sagt man das den An­le­gern ehr­lich. Und setzt dann die Aus­schüt­tun­gen eben aus, bis wie­der ge­fahr­los ge­zahlt wer­den kann.

Das Fonds-​Splitting hat al­ler­dings wirt­schaft­lich grö­ßere Aus­wir­kun­gen als ein ein­fa­ches Aus­set­zen der Aus­zah­lun­gen. Weil die An­le­ger, die drin­gend Li­qui­di­tät brau­chen, Geld be­kom­men und die an­de­ren be­ru­higt sind, weil sich an­geb­lich für sie nichts än­dert, bleibt Ruhe im An­le­ger­kreis und das Neu­ge­schäft kann un­ge­stört wei­ter­lau­fen. Aber je­der An­le­ger, der wei­ter Aus­zah­lun­gen er­hal­ten will, ver­zich­tet auf ei­nen Teil des Er­trags (iro­ni­scher Weise nennt Tho­masLloyd diese Va­ri­ante „Er­trag“). Da­mit müs­sen die Fonds ins­ge­samt nicht nur kurz­fris­tig we­ni­ger zah­len, son­dern ins­ge­samt we­ni­ger hereinholen.

Wie es um das Neu­ge­schäft be­stellt ist, lässt sich der­zeit schwer ein­schät­zen. Die vier gro­ßen deut­schen Fonds sind in­zwi­schen ge­schlos­sen, neue wer­den nicht auf­ge­legt. Jetzt gibt es lu­xem­bur­gi­sche AIF, die viel­leicht nicht ganz so leicht zu ver­kau­fen sind.
Die feh­lende wirt­schaft­li­che Trans­pa­renz der ThomasLloyd-​Gruppe macht miss­trau­isch. Der Wirt­schafts­jour­na­list Ste­fan Loip­fin­ger hat die Gruppe be­reits in 2019 gründ­lich un­ter die Lupe ge­nom­men (Ver­lin­kun­gen fin­den Sie am Ende des Ar­ti­kels), die Stif­tung Wa­ren­test hat Tho­masLloyd auf die Warn­liste ge­setzt. Fra­gen von Ste­fan Loip­fin­ger be­ant­wor­tet Tho­masLloyd nicht. Die Web­i­nare en­den mit Er­folgs­mel­dun­gen zu lau­fen­den Pro­jek­ten. Was ist tat­säch­lich los bei ThomasLloyd?

Es gab in den ver­gan­ge­nen Jah­ren viele große In­itia­to­ren, de­nen die An­le­ger ver­traut ha­ben, bis es zu spät war. Den­ken Sie noch an Wire­card? An das Im­pe­rium von Malte Hart­wieg? An die P&R?

Der Ak­ti­ons­bund Ak­ti­ver An­le­ger­schutz stellt die Platt­form, auf der be­trof­fene An­le­ger ge­mein­sam vor­ge­hen kön­nen, um recht­zei­tig die Hin­ter­gründe zu klä­ren. Auch An­le­ger in den ThomasLloyd-​Fonds zäh­len zu un­se­ren Mit­glie­dern. Wir be­ab­sich­ti­gen, in je­dem Fonds für ei­nen An­le­ger, der sich stär­ker en­ga­gie­ren will, alle Maß­nah­men zu fi­nan­zie­ren, die der In­ter­es­sen­ver­fol­gung der An­le­ger die­nen. Dazu zählt zu­al­ler­erst, die Kon­takt­auf­nahme un­ter­ein­an­der zu er­mög­li­chen und da­für Sorge tra­gen zu kön­nen, dass vor ei­ner Ent­schei­dung über eine Än­de­rung der Ge­sell­schafts­ver­träge die An­le­ger Aus­kunft über die wirt­schaft­li­che Si­tua­tion der Gruppe er­hal­ten und über kri­ti­sche Aspekte in­for­miert werden.

RAin Dr. Su­sanne Schmidt-​Morsbach, Part­ne­rin bei Schirp & Part­ner, ist der Auf­fas­sung, dass je­der An­le­ger der ak­tu­el­len Vor­ge­hens­weise wi­der­spre­chen sollte, weil diese Vor­ge­hens­weise vom Ge­sell­schafts­ver­trag nicht ge­deckt ist und die An­le­ger über­rum­pelt. Wenn Sie gleich­falls für Ihre Rechte ein­tre­ten wol­len, kön­nen Sie bei uns per E-​Mail (service@​aktionsbund.​de) kos­ten­los und ohne wei­tere Ver­pflich­tung ein von ihr vor­be­rei­te­tes Mus­ter­schrei­ben an­for­dern, mit­hilfe des­sen Sie der Vor­ge­hens­weise der Ge­schäfts­füh­rung wi­der­spre­chen und Ihre In­for­ma­ti­ons­rechte gel­tend ma­chen kön­nen. Bitte tei­len Sie uns da­bei mit, an wel­chem Fonds Sie be­tei­ligt sind, da­mit Sie das für den je­wei­li­gen Fonds pas­sende Schrei­ben erhalten.

Wenn Sie dar­über hin­aus tä­tig wer­den und sich stär­ker ge­mein­sam mit uns um die Ver­tre­tung der An­le­ger­rechte be­mü­hen wol­len, spre­chen Sie bitte un­ser Vor­stands­mit­glied Kers­tin Kon­dert an.

Quelle: Ak­ti­ons­bund

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