ThomasLloyd Cleantech-Fonds Konzept-Änderungen im Hauruck-Verfahren
Die ThomasLloyd Group will aktuell eine Strukturveränderung in den vier Cleantech-Fonds durchziehen. Betroffen sind mehr als 25.000 Anleger. Bisher sieht das Konzept laufende Ausschüttungen vor. Nun sollen die Anleger entscheiden, ob sie weiter laufende Auszahlungen (sog. Variante „Ertrag“) oder ob sie dieselben Renditen wie bisher haben wollen, vorerst aber nichts ausgezahlt wird (sog. Variante „Wachstum“). Auch Mischlösungen sollen möglich sein.
Die erste Information hierzu erhielten die Anleger als Weihnachtspost mit Schreiben vom 23.12.2020, dann kam Anfang Januar 2021 weitere Post per E-Mail nach. Bis zum 24. Januar 2021 sollen die Anleger sich für eine Variante entscheiden, und diese Entscheidung soll dann künftig nur noch mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Jahres revidiert werden können. Das Ganze trägt die nichtssagende Überschrift „Fonds-Splitting“ und soll im Interesse der Anleger sein.
Nach Auffassung der uns laufend beratenden Rechtsanwälte Schirp & Partner darf die Geschäftsführung diese Maßnahme nicht umsetzen – jedenfalls nicht, ohne die Gesellschafterversammlung darüber abstimmen zu lassen. Denn das Fonds-Splitting sieht unterschiedliche Ergebnisbeteiligungen der Anleger vor, während nach den derzeit vereinbarten Gesellschaftsverträgen alle Anleger gleichermaßen im Verhältnis zur jeweiligen Beteiligungssumme an den Ergebnissen beteiligt werden. Um das Fonds-Splitting umzusetzen, müssen also die Gesellschaftsverträge geändert werden.
Diese Kritik wurde ziemlich schnell nach Eingang des Weihnachtsschreibens bei den Anlegern gegenüber der Geschäftsführung geäußert. Das zeigte auch Wirkung. Sowohl in den nachfolgenden E-Mails als auch in den Webinaren am 20. und 21. Januar 2021 wies die Fondsgeschäftsführung mehrfach darauf hin, dass das alles erst durch die Gesellschafterversammlungen abgesegnet werden muss. Einladungen hierzu sollen in Kürze ergehen, die Versammlungen sollen lt. Dieter Büttgenbach, Associate Director im Wealth Management von ThomasLloyd in Stuttgart, „coronakonform“ durchgeführt werden. Was genau das bedeutet, erklärte Büttgenbach im Webinar nicht.
Auch insgesamt enthielten die Webinare praktisch keine Informationen, die über das bereits schriftlich verschickte Material hinausgingen. Fragen konnten im Webinar weder mündlich noch schriftlich gestellt werden. Dabei gibt es eine ganze Reihe drängender Fragen, allen voran: Wozu das Ganze?
Bisher erhielten die Anleger quartalsweise Ausschüttungen in prospektierter Höhe. Diese Zahlungen verzögerten sich erstmals in 2020. Die Zahlungen für das zweite und dritte Quartal wurden nachgeholt, die Zahlung für das vierte Quartal (die jetzt schon von der angekündigten Maßnahme betroffen wäre) steht noch aus. Die Gesellschaftsverträge sehen vor, dass die Fondsgeschäftsführung die Auszahlungen zurückhalten kann, wenn anderenfalls die Zahlungsunfähigkeit des Fonds drohen würde. Wenn es liquide eng wird, sagt man das den Anlegern ehrlich. Und setzt dann die Ausschüttungen eben aus, bis wieder gefahrlos gezahlt werden kann.
Das Fonds-Splitting hat allerdings wirtschaftlich größere Auswirkungen als ein einfaches Aussetzen der Auszahlungen. Weil die Anleger, die dringend Liquidität brauchen, Geld bekommen und die anderen beruhigt sind, weil sich angeblich für sie nichts ändert, bleibt Ruhe im Anlegerkreis und das Neugeschäft kann ungestört weiterlaufen. Aber jeder Anleger, der weiter Auszahlungen erhalten will, verzichtet auf einen Teil des Ertrags (ironischer Weise nennt ThomasLloyd diese Variante „Ertrag“). Damit müssen die Fonds insgesamt nicht nur kurzfristig weniger zahlen, sondern insgesamt weniger hereinholen.
Wie es um das Neugeschäft bestellt ist, lässt sich derzeit schwer einschätzen. Die vier großen deutschen Fonds sind inzwischen geschlossen, neue werden nicht aufgelegt. Jetzt gibt es luxemburgische AIF, die vielleicht nicht ganz so leicht zu verkaufen sind.
Die fehlende wirtschaftliche Transparenz der ThomasLloyd-Gruppe macht misstrauisch. Der Wirtschaftsjournalist Stefan Loipfinger hat die Gruppe bereits in 2019 gründlich unter die Lupe genommen (Verlinkungen finden Sie am Ende des Artikels), die Stiftung Warentest hat ThomasLloyd auf die Warnliste gesetzt. Fragen von Stefan Loipfinger beantwortet ThomasLloyd nicht. Die Webinare enden mit Erfolgsmeldungen zu laufenden Projekten. Was ist tatsächlich los bei ThomasLloyd?
Es gab in den vergangenen Jahren viele große Initiatoren, denen die Anleger vertraut haben, bis es zu spät war. Denken Sie noch an Wirecard? An das Imperium von Malte Hartwieg? An die P&R?
Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz stellt die Plattform, auf der betroffene Anleger gemeinsam vorgehen können, um rechtzeitig die Hintergründe zu klären. Auch Anleger in den ThomasLloyd-Fonds zählen zu unseren Mitgliedern. Wir beabsichtigen, in jedem Fonds für einen Anleger, der sich stärker engagieren will, alle Maßnahmen zu finanzieren, die der Interessenverfolgung der Anleger dienen. Dazu zählt zuallererst, die Kontaktaufnahme untereinander zu ermöglichen und dafür Sorge tragen zu können, dass vor einer Entscheidung über eine Änderung der Gesellschaftsverträge die Anleger Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Gruppe erhalten und über kritische Aspekte informiert werden.
RAin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Partnerin bei Schirp & Partner, ist der Auffassung, dass jeder Anleger der aktuellen Vorgehensweise widersprechen sollte, weil diese Vorgehensweise vom Gesellschaftsvertrag nicht gedeckt ist und die Anleger überrumpelt. Wenn Sie gleichfalls für Ihre Rechte eintreten wollen, können Sie bei uns per E-Mail (service@aktionsbund.de) kostenlos und ohne weitere Verpflichtung ein von ihr vorbereitetes Musterschreiben anfordern, mithilfe dessen Sie der Vorgehensweise der Geschäftsführung widersprechen und Ihre Informationsrechte geltend machen können. Bitte teilen Sie uns dabei mit, an welchem Fonds Sie beteiligt sind, damit Sie das für den jeweiligen Fonds passende Schreiben erhalten.
Wenn Sie darüber hinaus tätig werden und sich stärker gemeinsam mit uns um die Vertretung der Anlegerrechte bemühen wollen, sprechen Sie bitte unser Vorstandsmitglied Kerstin Kondert an.
Quelle: Aktionsbund