Sympatex-Anleihe (A1X3MS): Weitere Klageaufrufe Geschädigte sollten sich bei unserer Kanzlei oder bei der SdK melden!
Weitere Medien berichten über Klageaufrufe in Sachen Sympatex-Anleihe. Sie finden die Einzelheiten hier, hier und hier. Wer im Zuge des 2017 erfolgten Anleiheschnitts („haircut“) einen Schaden erlitten hat, sollte sich bei unserer Kanzlei oder bei der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger melden. Verjährung ist nicht eingetreten. Da sich die Klage unter anderem gegen vermögende Mitglieder der Hamburger Unternehmerfamilie Otto richtet, die in die Organisation des „haircuts“ eingebunden waren, ist eine Rechtsverfolgung sinnvoll und aussichtsreich.