Lebensversicherung kündigen oder widersprechen?

Sie möchten Ihre Lebensversicherung kündigen?

Die Lebensversicherung als Altersvorsorge ist durch die aktuelle Niedrigzinsphase ins Wanken geraten. Versicherer wollen immer häufiger bestehende Verträge loswerden und an sogenannte Abwicklungsunternehmen verkaufen. Hinter denen stecken oft ausländische Investoren. Viele Versicherte reagieren dementsprechend verunsichert und überlegen Ihre Lebensversicherung zu kündigen, da es sich schlecht abschätzen lässt, wie solvent diese Unternehmen in 20,30 Jahren sein werden. Die Bundesfinanzaufsicht BaFin überprüft zwar mögliche Verkäufe und muss einem Verkauf erst zustimmen, sie überprüft allerdings nur, ob die garantierten Leistungen dauerhaft eingehalten werden. Ob die Unternehmen etwaige Überschusszahlungen ebenfalls leisten können, spielt für die Überprüfung keine Rolle.

Was können Kunden tun, deren Versicherung verkauft werden soll?

Über dieses Thema berichtete der SWR am 07.11.2017 in der Sendung Marktcheck. Rechtsanwalt Alexander Temiz, Fachanwalt für Kapitalmarktrecht, war an den Dreharbeiten zu diesem Beitrag beteiligt und klärt Verbraucher über die Möglichkeit des Widerspruchs auf. Alexander Temiz ist seit 2010 als Rechtsanwalt in unserer Kanzlei im Bereich des Kapitalanlagerechts tätig.

Lebensversicherung kündigen? Prüfen Sie zunächst die Möglichkeit des Widerspruchs




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