Staatsanwaltschaft München I erhebt Anklage gegen Ex-​Wirecard-​Chef Markus Braun

Dies be­stä­tigte die Staats­an­walt­schaft nun in ei­ner Pres­se­mit­tei­lung. Be­reits am Sonn­tag, den 13.03.2021 be­rich­tete un­ter an­de­rem das „Han­dels­blatt“, dass die Münch­ner Staats­an­walt­schaft über ein­ein­halb Jahre nach dem Zu­sam­men­bruch des ehe­ma­li­gen Dax-​Konzerns An­klage ge­gen den frü­he­ren Wirecard-​CEO Dr. Mar­kus Braun er­ho­ben habe.

Mit an­ge­klagt wer­den auch Ste­phan von Erffa, frü­he­rer Head of Ac­coun­ting der Wire­card AG und Oli­ver Bel­len­haus, frü­he­rer Ge­schäfts­füh­rer der Card­Sys­tems Middle East, ei­ner in Du­bai an­säs­si­gen En­kel­ge­sell­schaft der Wire­card AG.

Die Be­hörde wirft den Be­schul­dig­ten un­ter an­de­rem ge­werbs­mä­ßi­gen Ban­den­be­trug, Ver­un­treu­ung von Kon­zern­ver­mö­gen, Bi­lanz­fäl­schung so­wie Ma­ni­pu­la­tion des Wirecard-​Aktienkurses vor. Die Er­mitt­ler ge­hen da­von aus, dass Wire­card spä­tes­tens seit dem Jahr 2015 Ver­luste schrieb. Um diese zu ver­tu­schen er­fand man das so­ge­nannte Third-​Party-​Acquirer-​Geschäft, mit vor­ge­täusch­ten Ein­nah­men wur­den die Bi­lanz­summe und das Um­satz­vo­lu­men auf­ge­bläht. Nä­he­res zum Ge­schäfts­mo­dell der Wire­card fin­den Sie hier.

Jan Marsalek weiter auf der Flucht

Au­ßer­dem wird Mar­kus Braun vor­ge­wor­fen, Zah­lun­gen in drei­stel­li­ger Mil­lio­nen­höhe an Vor­stand und Auf­sichts­rat vor­bei an du­biose Part­ner durch­ge­setzt zu ha­ben. Braun selbst weist die Vor­würfe von sich und sieht sich selbst als Op­fer kri­mi­nel­ler Ma­chen­schaf­ten, die Ex-​CFO Jan Mar­sa­lek an­ge­führt ha­ben soll. Mar­sa­lek selbst be­fin­det sich seit Juni 2020 auf der Flucht und ist nicht mit angeklagt.

Die wei­tere Auf­ar­bei­tung des Wirecard-​Skandals ob­liegt nun der vier­ten Straf­kam­mer des Land­ge­richts Mün­chen I um den Vor­sit­zen­den Rich­ter Mar­kus Fö­disch. Ob sie die An­klage ge­gen Braun, von Erffa und Bel­len­haus zu­lässt, ent­schei­det sich vor­aus­sicht­lich im Som­mer. Mit ei­nem Pro­zess­be­ginn wird im Herbst ge­rech­net. Braun und sei­nen Mit­an­ge­klag­ten dro­hen bis zu zehn Jahre Haft.

Klage gegen Wirtschaftsprüfer Ernst & Young

Die Kanz­lei Schirp und Part­ner ver­tritt zahl­rei­che Klä­ger im Zu­sam­men­hang mit dem Wirecard-​Skandal. Schlie­ßen Sie sich hier der Klä­ger­ge­mein­schaft ge­gen die Ab­schluss­prü­fer Ernst & Young an und ma­chen Sie Ihre ver­lo­rene In­ves­ti­tion in die Wire­card AG als Scha­dens­er­satz gel­tend. Des Wei­te­ren kön­nen Sie noch bis April 2022 Ihre For­de­run­gen im In­sol­venz­ver­fah­ren an­mel­den. Gerne sind wir Ih­nen auch da­bei be­hilf­lich. Alle wich­ti­gen In­for­ma­tio­nen zum Wirecard-​Skandal fin­den Sie hier.

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