Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 – Rechtsanwälte Schirp Neusel & Partner erstreiten 2,5 Mio. Euro Schadenersatz
von Rechtsanwältin Claudia Rübensam | Pressemitteilung | Das Landgericht Hamburg verurteilte am 17. November 2015 zwei Unternehmen der HCI-Gruppe, die HCI Treuhand GmbH & Co. KG und die HCI Treuhand Service GmbH & Co. KG, zu Schadenersatz in Höhe von über 2,5 Mio. Euro.
Das Gericht entschied über eine Sammelklage von knapp 100 Anlegern und stellte fest, dass der Prospekt des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 fehlerhaft ist.
Der Fonds investierte in acht Chemikalientanker und Plattformversorger, die von selbstständigen Untergesellschaften gehalten wurden. Vier dieser Gesellschaften sind bereits seit 2012 insolvent. Ausschüttungen haben die Anleger seit Auflage des Fonds 2008 noch keine erhalten.
Die Rechtsanwälte von Schirp Neusel & Partner haben in Zusammenarbeit mit den Spezialisten des Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. eine Vielzahl von Auslassungen, unvollständigen Angaben und inneren Widersprüchen im Prospekt des Fonds festgestellt.
Das Gericht stellte in seiner Entscheidung vor allem auf einen Aspekt ab: Der Prospekt zitiert ein Marktgutachten eines unabhängigen Forschungsinstitutes (des renommierten Institutes für Seeverkehrswirtschaft und Logistik), wonach die Erwartungen für die Schiffsklasse der Chemikalientanker und Plattformversorger äußerst positiv seien. Die Rechtsanwälte von Schirp Neusel & Partner konnten im Prozess das vollständige Gutachten vorlegen. Dabei stellte sich heraus, dass der Prospekt selektiv nur die positiven Aspekte des Gutachtens erwähnt, die negativen dagegen unerwähnt bleiben.
Rechtsanwältin Claudia Rübensam, Kanzlei Schirp Neusel & Partner:
„Das Urteil des Landgerichts Hamburg stellt einen Meilenstein für die Durchsetzung der Rechte geschädigter Schiffsfonds-Anleger dar. Es stärkt nicht nur die Stellung der Anleger des HCI Shipping Select 26, sondern kann darüber hinaus Ausstrahlungswirkung für weitere Schiffsfonds entfalten.“
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Kanzlei Schirp Neusel & Partner:
„Der Verkaufsprospekt des Fonds ist fehlerhaft, weil er ausschließlich positive Aussagen eines Marktgutachtens wiedergibt, die negativen Aspekte dagegen unterschlägt. Das ist ein Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Prospektierung.“
Bitte kontaktieren Sie uns, sofern Sie Fragen zum Urteil haben – die zuständigen Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Schirp und Claudia Rübensam stehen Ihnen für die Beantwortung Ihrer Fragen gern zur Verfügung.