Schadensersatz aus Prospekthaftung ist steuerpflichtig

Wie der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) mit sei­nem Ur­teil vom 17. März 2021 ent­schied, ist der Scha­dens­er­satz­an­spruch, der ei­nem Kom­man­di­tis­ten ei­ner ge­werb­lich tä­ti­gen Fonds-​KG we­gen feh­ler­haf­ter An­ga­ben im Be­tei­li­gungs­pro­spekt zu­steht, steu­er­pflich­tig (Az. IV R 20/18).

Zu­vor hatte sich be­reits der Bun­des­ge­richts­hof mit die­ser Pro­ble­ma­tik be­schäf­tigt, lehnte eine An­rech­nung von Steu­er­vor­tei­len bis­lang aber prin­zi­pi­ell ab.

Zu­vor hatte der Klä­ger Scha­dens­er­satz we­gen feh­ler­haf­ter An­ga­ben im Pro­spekt ge­gen­über dem Er­stel­ler des Be­tei­li­gungs­pro­spekts für ei­nen ge­werb­lich tä­ti­gen Film­fonds erstritten.

An­schlie­ßend hatte er sich ge­gen die Be­steue­rung die­ses An­spruchs gewehrt.

Der BFH ent­schied nun aber zu Un­guns­ten des Klä­gers. Die Be­steue­rung gilt nicht nur für den Scha­dens­er­satz aus der Pro­spekt­haf­tung selbst, son­dern auch für den Zins­an­spruch, den der Klä­ger für die Dauer sei­nes zi­vil­ge­richt­li­chen Scha­dens­er­satz­pro­zes­ses erstrit­ten hatte.

Der BFH be­grün­det seine Ent­schei­dung mit Blick auf seine „stän­dige Recht­spre­chung“ da­mit, dass „zu den ge­werb­li­chen Ein­künf­ten des Ge­sell­schaf­ters ei­ner Per­so­nen­ge­sell­schaft alle Ein­nah­men und Aus­ga­ben ge­hö­ren, die ihre Ver­an­las­sung in der Be­tei­li­gung an der Ge­sell­schaft haben“.

Er­halte da­nach der Ge­sell­schaf­ter Scha­dens­er­satz, so sei die­ser als Son­der­be­triebs­ein­nahme bei den ge­werb­li­chen Ein­künf­ten zu er­fas­sen, wenn das scha­dens­stif­tende Er­eig­nis mit der Stel­lung des Ge­sell­schaf­ters als Mit­un­ter­neh­mer zu­sam­men­hängt, so der BFH.

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