René Lezard – Anleihe: Schirp & Partner Rechtsanwälte zum gemeinsamen Vertreter gewählt.
9. November 2016: Die Gläubigerversammlung der Anleihe 12/17 der René Lezard Mode GmbH (ISIN DE000A1PGQR1 / WKN A1PGQR) wählte am 9. November 2016 in Frankfurt am Main die Rechtsanwälte Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB zum gemeinsamen Vertreter gem. Schuldverschreibungsgesetz.
Der gemeinsame Vertreter vertritt allein die Interessen der Anleihegläubiger und zwar aller. Dies gilt laut Schuldverschreibungsgesetz auch für jene, die gegen seine Bestellung gestimmt haben oder die auf der Versammlung nicht anwesend oder vertreten gewesen sind.
Zu den Aufgaben des gemeinsamen Vertreters gehört es, die Anleihegläubiger zu informieren. Zu diesem Zweck werden Anleihegläubiger gebeten, sich registrieren zu lassen. Hierzu genügt zunächst ein formloses Fax oder eine E-Mail. Der gemeinsame Vertreter wird alsbald auf die registrierten Anleihegläubiger zukommen.
Aktuelle Informationen erhalten Sie ebenfalls unter unserem Blog www.achtunganleihe.de
Ansprechpartnerin:
RAin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 0 30/ 327 617 – 0
Telefax: 0 30/ 327 617 – 17
E-Mail: schmidt-morsbach@ssma.de
www.schirp.com
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