Vertretung in den Gläubigerversammlungen der UDI-Gesellschaften
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der UDI-Gesellschaften stehen nun die ersten wichtigen Termine für die Gläubiger an.
Update 23.11.2021
Anfang September eröffnete das Amtsgericht Leipzig das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaften UDI Energie Mix (II) Festzins GmbH & Co. KG und UDI Energie Festzins III bis IX. Nun stehen weitere wichtige Termine für Gläubiger an. Am 03.12. sowie am 10.12. werden am Insolvenzgericht in Leipzig die nächsten Gläubigerversammlungen stattfinden.
Dort wird der Insolvenzverwalter im Rahmen des Berichtstermins über die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin, ihre Ursachen und die Aussichten über die mögliche Fortführung des Betriebs des schuldnerischen Unternehmens berichten. Des Weiteren wird der Gläubigerausschuss gewählt, der die Aufgabe hat, den Insolvenzverwalter zu unterstützen und zu überwachen. Es ist auch möglich, im Rahmen des Berichtstermins den Insolvenzverwalter auszutauschen.
Es zeichnet sich bereits ab, dass im Insolvenzverfahren viele Interessenskonflikte bestehen. Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts und der rechtlichen Lage empfehlen wir allen Anlegern, sich bei dem Termin anwaltlich vertreten zu lassen, sofern sie nicht persönlich vor Ort sein können. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nur Anleger vertreten können, die das Angebot der U 20 Prevent GmbH NICHT angenommen haben.
Anleger können nun Ihre Forderungen gegen diese Gesellschaften gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden.
(06.09.2021)
Für folgende UDI-Gesellschaften hat das Amtsgericht Leipzig am 31. August und am 1. September 2021 die Insolvenzverfahren eröffnet:
- UDI Energie Mix (II) Festzins GmbH & Co. KG
- UDI Energie Festzins III UG & Co. KG
- UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG
- UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG
- UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG
- UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG
- UDI Energie FESTZINS VIII GmbH & Co. KG
- UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG
Im Mai 2021 ordnete die Bundesfinanzaufsichtsbehörde (BaFin) für die UDI Energie Festzins II bis IX die Rückabwicklung der Darlehen aufgrund des Betreibens eines unerlaubten Einlagengeschäfts an.
Zuvor hatte der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung zu Nachrangabreden verschärft und die Anforderungen an die vereinbarten Nachrangabreden nicht mehr genügten und unwirksam waren.
Trotz der sofortigen Vollziehbarkeit der Rückwicklungsanordnung der BaFin stellten die Gesellschaften Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung.
Nun bestätigte der Hessische Verwaltungsgerichtshof das Vorgehen der BaFin als rechtmäßig, daher sind die Verfahren nun im Rahmen einer sogenannten Regelinsolvenz eröffnet worden.
Als Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Wallner, der zuvor bereits vorläufiger Sachwalter war, vom Gericht bestellt. Die UDI teilt in einer Pressemitteilung mit, dass im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung bereits zahlreiche Sanierungsziele umgesetzt werden konnten. Wie diese aussehen und was erreicht wurde, werden wir im Berichtstermin zu den oben genannten Insolvenzverfahren erfahren. Bisher ist nur bekannt, dass die Gesellschaft des Herrn Langnickel, die U 20 Prevent GmbH noch kurz vor Insolvenzantragstellung große Teile der Forderungen für einen Bruchteil des Nominalwertes von Anlegern übernommen hatten. Inwieweit hier tatsächlich Sanierungen im Sinne der Anleger durchgeführt wurden, ist nicht bekannt.
Anleger können nun Ihre Forderungen gegen diese Gesellschaften gegenüber dem Insolvenzverwalter bis zum 5. bzw. 12. Oktober 2021 anmelden. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Ausschlussfrist. Wir gehen davon aus, dass die Anleger der UDI Festzins II bis VIII vom Insolvenzverwalter zur Forderungsanmeldung aufgefordert werden. Anleger, die in den UDI Festzins IX investiert haben, werden unter Umständen aufgrund der fehlenden Abwicklungsanordnung seitens der BaFin keine Aufforderung erhalten. Wir empfehlen diesen Anlegern dringend, Ihre Forderungen auch ohne Aufforderung seitens des Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren anzumelden.
Wenn wir Sie im Insolvenzverfahren vertreten und unterstützen sollen, wenden Sie sich gerne an uns.
Als Ansprechpartnerin für Ihr weiteres Vorgehen steht Ihnen gerne Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, und Herr Artem Zykov für weitere Fragen zur Verfügung.
Die Fachanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.