Wirecard-Prozess: Aussage von Markus Braun beendet
Im Strafprozess gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun ist die erste Etappe nun abgeschlossen.
Bereits seit 1994 haben wir uns auf die rechtliche Beratung von Kapitalanlegern spezialisiert und verzeichnen durchgehend große Erfolge. Wir beraten Anleger kompetent, erfahren und auf Augenhöhe, um ihre Ansprüche zielgerichtet durchzusetzen. Wir beraten sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Dabei sehen wir uns in der Verantwortung, an der Etablierung eines sauberen und transparenten Kapitalmarkts zu arbeiten.
Aktionäre und Kapitalanleger, die durch falsche oder mangelhafte Informationen oder durch fehlerhafte Prospekte geschädigt wurden, haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Musterverfahrens ihre Rechte durchzusetzen und Schadensersatz zu erwirken. Dies wird im Gesetz über Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) geregelt, das seit 2005 in Kraft ist. Es ist auf alle Fälle anwendbar, in denen Anleger durch fehlerhafte, irreführende oder nicht bereitgestellte Informationen mit Kapitalanlagen Schäden erlitten haben.
In Musterverfahren entscheidet das zuständige Oberlandesgericht über Fragen von zentraler Bedeutung. Das Besondere ist, dass die eigentlichen Prozessgerichte an diese Entscheidungen gebunden sind. Das hat entscheidende Vorteile.
Unter den ersten zehn Musterverfahren, die nach dem 2005 in Kraft getretenen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz überhaupt anhängig gemacht wurden, waren sechs von Schirp & Partner geführte Verfahren. Darüber hinaus konnte der erste für die Anleger positiv ausfallende Musterentscheid – bestätigt durch den BGH – ebenfalls von uns erstritten werden.
Vor Inkrafttreten des KapMuG sah das deutsche Zivilprozessrecht keine Musterverfahren vor. Auch bei Streitigkeiten mit zum Teil mehreren Tausend Betroffenen musste jede Partei ihre Ansprüche separat geltend machen. Einzige Erleichterung: Die Gerichte konnten solche Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung und Verhandlung verbinden.
Seit 2005 profitieren Kapitalanleger nun davon, dass die Oberlandesgerichte zentrale Fragen allgemein gültig klären können. Die resultierenden Musterentscheidungen sind für alle Beteiligten bindend und gelten auch für Kläger, die am Musterverfahren gar nicht beteiligt waren.
Weiterhin gilt: Jeder Geschädigte muss, je nach Schadenshöhe und -art, selbst vor dem Amts- oder Landgericht Klage erheben. Erst danach ist es bei geeigneten Verfahren möglich, einen so genannten Musterfeststellungsantrag zu stellen, um zentrale Fragen vom Oberlandesgericht entscheiden zu lassen. Damit ein Musterverfahren zulässig ist, müssen innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten mindestens 10 Kläger einen solchen Musterfeststellungsantrag stellen. Die Kosten für dieses Verfahren tragen alle Kläger gemeinsam. Die eigentlichen Klageverfahren ruhen, bis über das Musterverfahren entschieden wurde.
Die Möglichkeit eines Musterverfahrens stellt eine bedeutende Verbesserung der Chancen für Anlegerklagen dar. Da das Kostenrisiko auf alle Kläger verteilt und das Musterverfahren zentral geführt wird, vereinfacht sich die Erbringung von Beweisen für Versäumnisse und Fehler der beklagten Unternehmen. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Schadensersatzansprüche scheitern. Außerdem wird die Beauftragung teurer Gutachten durch die gemeinsame Finanzierung erleichtert.
Im Strafprozess gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun ist die erste Etappe nun abgeschlossen.
Beiräte der Leonidas-Fonds lassen auf Gesellschafterversammlungen über den Rauswurf der HTB-Gruppe abstimmen Bild von Erich Westendarp/Pixabay Gestern haben die ersten beiden Gesellschafterversammlungen bei den Leonidas-Fonds in Nürnberg stattgefunden, zu denen in diesem Fall die Beiräte eingeladen hatten. Die HTB hatte es abgelehnt, auf Verlangen des Beirats Präsenzversammlungen durchzuführen, und stellt sich auf den Standpunkt, die […]
BGH hat zugunsten der P&R‑Anleger weitere NZB zurückgewiesen Stefan Loipfinger berichtet heute in einem Sondernewsletter zum Thema P&R: Foto von Pixabay “Eine zweite Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Anfechtungsansprüchen bei P&R schafft nun wohl endgültig Klarheit. Dieses Mal wurde die Münchner OLG-Entscheidung bestätigt, die den Sonderfall P&R‑Leasing betrifft. Wenn überhaupt, dann hätte der BGH hier anders […]
Forderungen des Insolvenzverwalters beim MPC Reefer Flotten Fonds 1 sind streitig Der AAA sieht für die in mehrfacher Hinsicht gebeutelten Anleger des Reefer Flotten Fonds 1 in einem Aspekt Anlass zur Hoffnung. Der damals hochgelobte Schiffsfonds mit acht bei Ankauf neuen Kühlschiffen, die nach den Prospektaussagen günstig eingekauft werden konnten, ist seit 2019 insolvent. Die Prospekthaftungsklagen, die […]
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schirp & Partner laden am 17. März 2023 zum Webinar in Sachen Wirecard.
Unsere Mission: Gerechtigkeit und Schnelligkeit.