Vorsicht bei agressiven Vertriebsargumenten
von Dr. Wolfgang Schirp in Das Grundeigentum 18/1998: Eigentum bilden ohne Eigenleistungen des Erwerbers? Das Kammergericht (Az. 7 U 5782/95, Urteil vom 1. April 1997) und der BGH (Az. V ZR 29/96, Urteil vom 26. September 1997, vgl. GE 1998 (3) 169) haben die Haftung des Verkäufers beim Vertrieb von Eigentumswohnungen deutlich verschärft. In Zukunft wird noch größere Vorsicht geboten sein, wenn „paradiesische Steuervorteile“ und eine Finanzierung allein aus Steuervorteilen und der erzielten Miete versprochen werden.
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