Scheinselbständigkeit: Neue Entwicklungen
von Dr. Wolfgang Schirp in: Das Architektenmagazin 06/2000. Der Gesetzgeber hat die ersten gesetzlichen Regelungen zur Scheinselbständigkeit (die er selbst zu Beginn der jetzigen Legislaturperiode geschaffen hatte) bereits nachbessern müssen. Zum 01.01.1999 waren ursprünglich die viel beachteten Vorschriften in Kraft getreten, die das Beschäftigen selbständiger Mitarbeiter erschweren sollten. Ganz eindeutig war die Abgrenzung Arbeitnehmer / Selbständiger darauf angelegt, möglichst in allen Fällen unselbständige Arbeitsverhältnisse zu begründen. Dies hat der Gesetzgeber korrigieren müssen. Am 10.01.2000 wurden nunmehr gesetzliche Regelungen veröffentlicht, die der Realität der Beschäftigungsverhältnisse zumindest wieder etwas stärker Rechnung tragen.
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