Die Zuziehung kernenergiekritischer Gutachter im atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren
von Wolfgang Schirp – NVwZ 1996, Heft 6, S. 560 ff.
Problemstellung: Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, die atomrechtlichen Verwaltungsbehörden in vollem Umfang mit den erforderlichen Fachleuten auszustatten. Er bevorzugte „auf Basis der marktwirtschaftlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland die partnerschaftliche Entlastung des Staates durch privatwirtschaftliche Kräfte der Gesellschaft“. Bei dieser Berufung privatwirtschaftlicher Kräfte ist es zu einer Konzentration der Sachverständigentätigkeit auf einige wenige Organisationen gekommen. 75-80% der gesamten Sachverständigentätigkeit im Bereich der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren werden von den Technischen Überwachungsvereinen mit kerntechnischen Fachbereichen oder deren Arbeitsgemeinschaften durchgeführt. Den Löwenanteil des rechtlichen Fünftels nimmt die Gesellschaft für Reaktorsicherheit mbH wahr. Daneben werden Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, Universitätsintitute, Ingenieurbüros und Einzelsachverständige tätig. (…)
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