Arbeitsverhältnisse – Feste oder freie Mitarbeit?
von Wolfgang Schirp in VfA Profil 7-8/98: In Krisenzeiten versuchen einige Architekten, die finanziellen Folgen fehlender Aufträge und mangelhafter Zahlungsmoral vieler Bauherren auf ihre Mitarbeiter abzuwälzen. Doch viele vereinbarte Verträge auf der Basis einer „freien Mitarbeit“ halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Nachzahlungen von Löhnen und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträgen sowie Abfindungen für nicht weiter beschäftigte Mitarbeiter können Sie als Arbeitgeber teuer zu stehen kommen.
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