PROJECT Fonds – Klagen
Im PROJECT Wohnen Fünf Metropolen hat am 19. März 2026 eine erste mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg stattgefunden. Das Gericht war ausgezeichnet vorbereitet und hat sich aufmerksam mit den Argumenten beider Seiten auseinandersetzt. Im Anschluss daran haben beide Seiten Schriftsatzrechte zu Einzelfragen erhalten, wovon beide Seite Gebrauch gemacht haben. Nunmehr erwarten wir eine Entscheidung des Gerichts. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass die Chancen der Kläger gut sind; das wäre dann zugleich ein positives Signal für die Klagen in allen anderen PROJECT-Fonds. Dies umso mehr, als es sich bei dem PROJECT Wohnen Fünf Metropolen um einen sog. Spezial-AIF handelt, der sich an „semi-professionelle Investoren“ wendet und ab einer Mindest-Beteiligungssumme von EUR 200.000 gezeichnet werden konnte. Wenn wir das Gericht davon überzeugen können, dass sogar diese „semi-professionellen Investoren“ unzureichend aufgeklärt worden sind, dann gilt das für die „normalsterblichen“ Anleger der Publikums-Fonds der PROJECT-Gruppe erst recht, denn deren Aufklärungsbedarf ist definitionsgemäß noch höher.
Eine weitere Sammelklage haben wir in dem Fonds PROJECT SP2 eingereicht. Auch hierbei handelt es sich um einen Spezial-AIF. Es hätte, wie gesagt, eine starke Signalwirkung auch für alle anderen Fonds, wenn wir uns in den Spezial-AIF mit unseren Prospektrügen durchsetzen. Auch hier sind wir optimistisch.
Hier sehen Sie unsere aktuelle Präsentation zu diesem Thema und unser webinar können Sie hier abrufen. Für die übrigen Fonds werden in Kürze weitere Sammelklagen eingeleitet. Betroffene können sich kurzfristig bei uns melden.
Wir stellen abschließend – auch in Abgrenzung zu anderen Anwaltskanzleien – nochmals klar, dass sich unsere Klage ausschließlich gegen die PROJECT Investment AG richten, die Kapitalverwaltungsgesellschaft der Fonds. Die PROJECT Investment AG ist kraft Gesetzes einstandspflichtig für Prospektfehler (§ 306 f. KAGB), und sie verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Das sind zwei starke Argumente dafür, sich gerade auf diesen Gegner zu konzentrieren. Alles andere sind Nebenkriegsschauplätze mit geringer Erfolgswahrscheinlichkeit. Wir führen deshalb keinerlei Klagen gegen sonstige Beteiligte.