Pressemitteilung: VW-Abgasskandal – Kanzlei Schirp Neusel & Partner erhebt erste Klage gegen die Volkswagen AG
Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner hat im VW-Abgasskandal für einen ihrer Mandanten, der Ende 2014 Aktien des Unternehmens erworben hat, vor dem Landgericht Braunschweig Schadensersatzklage erhoben. Der Vorwurf: Die Volkswagen AG hat gegen ihre Publikationspflicht verstoßen, indem sie als börsennotiertes Unternehmen die Aktionäre nicht unverzüglich über kursrelevante Tatsachen im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung informiert hat. Spätestens nachdem die Volkswagen AG von der US-Umweltbehörde im Mai 2014 mit den Manipulationsvorwürfen konfrontiert wurde, hätte sie die Öffentlichkeit über dieses Insiderwissen informieren müssen. Darüber hinaus wird der Volkswagen AG vorgeworfen, dass sie die Öffentlichkeit schon zuvor, nämlich seit dem Einsatz der Manipulationssoftware Mitte 2008 in einem VW Jetta, hierüber hätte informieren müssen.
Wir raten jedem Aktionär, der seit Juni 2008 Aktien des Konzerns gekauft hat, seine Ansprüche individuell von uns prüfen zu lassen.