Pressemitteilung Volkswagen-Abgasaffaire – Schönheitsfehler im Beschluss für das Musterverfahren
Berlin, den 31. Mai 2016 | Beschluss mit Schönheitsfehlern – Landgericht Braunschweig gibt den Startschuss für das Musterverfahren
Das Landgericht Braunschweig hat am 19. Mai 2016 beschlossen, in der VW-Affäre ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu ermöglichen. Neben neun weiteren Musterverfahrensanträgen wird der Musterverfahrensantrag der Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin, nunmehr im Klageregister des Bundesanzeigers veröffentlicht (Aktenzeichen: 5 O 2074/15). Fast alle geschädigten Aktionäre können in Kürze ihre Ansprüche anmelden, ohne selbst klagen zu müssen.
Der Schönheitsfehler:
Das Gericht hat bislang nur beschlossen, das Verfahren in die Wege zu leiten, es aber noch nicht getan. Das soll erst mit Erlass des Vorlagebeschlusses im August geschehen. Dann ist es aber für viele Aktionäre zu spät.
Stichtag 10. Juli 2012
Alle Schadenersatzansprüche aus Aktienkäufen vor diesem Termin drohen am 31. Dezember 2018 zu verjähren. Die förmliche Einleitung des Musterverfahrens im August 2016 kann somit abgewartet werden. Die unverjährten Ansprüche können angemeldet werden. Die Anmeldung würde dann die Verjährung hemmen. Ansprüche von Aktionären die vor dem Stichtag 10. Juli 2012 Aktien erworben haben sind nach den alten Regelungen des WpHG bereits verjährt.
Rechtsanwalt Alexander Temiz von Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin, der diese ersten Beschlüsse mit erwirkt hat, sagt:
„Dies ist ein klassischer Anwendungsfall für das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass nicht in tausenden von gleichartigen Prozessen tausendfach über dieselben Rechtsfragen gestritten werden. Ein Oberlandesgericht soll gleichartige Rechtsfragen für alle verbindlich klären. Rechtssicherheit und Kostensicherheit sind für geschädigte Kleinanleger entscheidend. Deshalb haben wir auch für die von uns vertretenen VW-Aktionäre gleich zu Beginn Musterverfahrensanträge gestellt. Erfreulich ist, dass unser Musterverfahrensantrag bekannt gemacht wird, unschön aber, dass sich das Gericht damit Zeit lassen möchte.“
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Rechtsanwalt Alexander Temiz
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB
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