Pressemitteilung Volkswagen-​Abgasaffaire – Schönheitsfehler im Beschluss für das Musterverfahren

Ber­lin, den 31. Mai 2016 | Be­schluss mit Schön­heits­feh­lern – Land­ge­richt Braun­schweig gibt den Start­schuss für das Musterverfahren

Das Land­ge­richt Braun­schweig hat am 19. Mai 2016 be­schlos­sen, in der VW-​Affäre ein Mus­ter­ver­fah­ren nach dem Kapitalanleger-​Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu er­mög­li­chen. Ne­ben neun wei­te­ren Mus­ter­ver­fah­rens­an­trä­gen wird der Mus­ter­ver­fah­rens­an­trag der Kanz­lei Schirp Neu­sel & Part­ner Rechts­an­wälte mbB, Ber­lin, nun­mehr im Kla­ge­re­gis­ter des Bun­des­an­zei­gers ver­öf­fent­licht (Ak­ten­zei­chen: 5 O 2074/15). Fast alle ge­schä­dig­ten Ak­tio­näre kön­nen in Kürze ihre An­sprü­che an­mel­den, ohne selbst kla­gen zu müssen.

Der Schönheitsfehler:

Das Ge­richt hat bis­lang nur be­schlos­sen, das Ver­fah­ren in die Wege zu lei­ten, es aber noch nicht ge­tan. Das soll erst mit Er­lass des Vor­la­ge­be­schlus­ses im Au­gust ge­sche­hen. Dann ist es aber für viele Ak­tio­näre zu spät.

Stichtag 10. Juli 2012

Alle Scha­den­er­satz­an­sprü­che aus Ak­ti­en­käu­fen vor die­sem Ter­min dro­hen am 31. De­zem­ber 2018 zu ver­jäh­ren. Die förm­li­che Ein­lei­tung des Mus­ter­ver­fah­rens im Au­gust 2016 kann so­mit ab­ge­war­tet wer­den. Die un­ver­jähr­ten An­sprü­che kön­nen an­ge­mel­det wer­den. Die An­mel­dung würde dann die Ver­jäh­rung hem­men. An­sprü­che von Ak­tio­nä­ren die vor dem Stich­tag 10. Juli 2012 Ak­tien er­wor­ben ha­ben sind nach den al­ten Re­ge­lun­gen des WpHG be­reits verjährt.

Rechts­an­walt Alex­an­der Te­miz von Schirp Neu­sel & Part­ner Rechts­an­wälte mbB, Ber­lin, der diese ers­ten Be­schlüsse mit er­wirkt hat, sagt:

„Dies ist ein klas­si­scher An­wen­dungs­fall für das Kapitalanleger-​Musterverfahrensgesetz. Der Ge­setz­ge­ber wollte ver­hin­dern, dass nicht in tau­sen­den von gleich­ar­ti­gen Pro­zes­sen tau­send­fach über die­sel­ben Rechts­fra­gen ge­strit­ten wer­den. Ein Ober­lan­des­ge­richt soll gleich­ar­tige Rechts­fra­gen für alle ver­bind­lich klä­ren. Rechts­si­cher­heit und Kos­ten­si­cher­heit sind für ge­schä­digte Klein­an­le­ger ent­schei­dend. Des­halb ha­ben wir auch für die von uns ver­tre­te­nen VW-​Aktionäre gleich zu Be­ginn Mus­ter­ver­fah­rens­an­träge ge­stellt. Er­freu­lich ist, dass un­ser Mus­ter­ver­fah­rens­an­trag be­kannt ge­macht wird, un­schön aber, dass sich das Ge­richt da­mit Zeit las­sen möchte.“

Wei­tere Fra­gen zu die­sem Thema beantwortet:

Rechts­an­walt Alex­an­der Temiz
Fach­an­walt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Schirp Neu­sel & Part­ner Rechts­an­wälte mbB
Leip­zi­ger Platz 9
10117 Berlin
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