FAQs zum P&R Kaufangebot

Lesen Sie hier die Antworten des Investors auf mögliche Fragen zum Kauf- und Abtretungsvertrag der P&R-Beteiligung. Bitte beachten Sie, dass dies Stellungnahmen des Käufers sind. Schirp & Partner stellt Ihnen an dieser Stelle diese Informationen zur Verfügung.

Selbst­ver­ständ­lich ste­hen wir Ih­nen für Ihre wei­ter­ge­hen­den Fra­gen gerne zur Ver­fü­gung. Bitte wen­den Sie sich an Dr. Wolf­gang Schirp und Dr. Su­sanne Schmidt-Morsbach.

P&R

Warum wir glauben, dass ein Verkauf Ihrer Forderungen für Sie attraktiv sein könnte?

Ein Ver­kauf er­mög­licht Ih­nen, mit dem Thema P&R weit­ge­hend ab­zu­schlie­ßen und sich an­ge­neh­me­ren The­men zu­zu­wen­den. Un­ser An­ge­bot er­öff­net Ih­nen eine Al­ter­na­tive dazu, über meh­rere Jahre zur Teil­nahme an den In­sol­venz­ver­fah­ren der P&R Ge­sell­schaf­ten ge­zwun­gen zu sein. Als Kauf­preis für Ihre For­de­run­gen zah­len wir an Sie jetzt ei­nen Geld­be­trag, den Sie bei Teil­nahme am In­sol­venz­ver­fah­ren al­len­falls über ei­nen Zeit­raum von vie­len Jah­ren er­hal­ten wür­den. Au­ßer­dem neh­men wir Ih­nen das An­fech­tungs­ri­siko im Zu­sam­men­hang mit den For­de­run­gen ab, das heißt das Ri­siko, dass der In­sol­venz­ver­wal­ter Zah­lun­gen von Ih­nen zu­rück­for­dert, die Sie vor der In­sol­venz er­hal­ten ha­ben. Wir tra­gen über­dies alle in dem Zu­sam­men­hang mit dem For­de­rungs­ver­kauf an­fal­len­den an­ge­mes­se­nen Aus­la­gen, ins­be­son­dere even­tu­ell an­fal­lende No­tar­ge­büh­ren. Sie tra­gen die Ver­gü­tungs­for­de­run­gen für Ih­ren An­walt, die mit dem Ver­kauf im Zu­sam­men­hang ste­hen, in Höhe ei­ner 0,5-Gebühr nach dem RVG.

Der In­sol­venz­ver­wal­ter hat an­ge­zeigt, dass eine Zwi­schen­ver­tei­lung im Jahr 2020 mög­lich sein könnte. Da­bei würde un­se­rer Er­war­tung nach ein ge­rin­ger Pro­zent­satz auf Ihre For­de­rung aus­ge­schüt­tet. Es ist zu er­war­ten, dass der In­sol­venz­ver­wal­ter aus Vor­sichts­grün­den ei­nen be­trächt­li­chen Teil der ein­ge­nom­me­nen Gel­der ein­be­hal­ten wird. Er würde sonst ris­kie­ren, dass die Kos­ten des In­sol­venz­ver­fah­rens und die Rech­nun­gen für Dienst­leis­ter und Be­ra­ter nicht ge­zahlt wer­den kön­nen. Die Kos­ten des In­sol­venz­ver­fah­rens um­fas­sen die Ge­richts­kos­ten, die Ver­gü­tung und Aus­la­gen des vor­läu­fi­gen In­sol­venz­ver­wal­ters, so­wie die Ver­gü­tung und Aus­la­gen des In­sol­venz­ver­wal­ters und der Mit­glie­der des Gläu­bi­ger­aus­schus­ses (§ 54 InsO).

Jede wei­tere Aus­schüt­tung an Sie er­folgt un­ter Um­stän­den erst ei­nige Jahre spä­ter. Wir rech­nen mit ei­ner Dauer der In­sol­venz­ver­fah­ren von etwa zehn Jah­ren. Bei­spiele für große In­sol­venz­ver­fah­ren mit ei­ner Dauer von deut­lich mehr als zehn Jah­ren sind Bab­cock Borsig, Phil­ipp Holz­mann, Kirch­Me­dia, Flow­tex und Wal­ter­Bau. Häu­fig sind An­fech­tungs­kla­gen und steu­er­li­che Fra­ge­stel­lun­gen der Grund für eine lange Dauer des Insolvenzverfahrens.

Ne­ben der lan­gen Dauer des Ver­fah­rens gibt es wei­tere Ri­si­ken, die zu ei­ner ge­rin­gen In­sol­venz­quote füh­ren kön­nen und die wir Ih­nen abnehmen.

Warum möchten wir Ihre Insolvenzforderungen kaufen?

Un­ser Fo­kus liegt auf lang­fris­ti­gen An­la­gen in il­li­quide Ver­mö­gens­ge­gen­stände in Eu­ropa, ein­schließ­lich Deutsch­land. Ein Bei­spiel für sol­che Geld­an­la­gen ist der Kauf von In­sol­venz­for­de­run­gen. Wir ken­nen die Ab­läufe ei­nes In­sol­venz­ver­fah­rens und kön­nen die For­de­run­gen ef­fi­zi­ent ver­wal­ten. Es macht uns nichts aus, wenn das In­sol­venz­ver­fah­ren über ein Jahr­zehnt an­dau­ert. Wir sind auch be­reit, ge­ge­be­nen­falls Zeit und Geld zu in­ves­tie­ren, um po­si­ti­ven Ein­fluss auf den Ver­lauf des In­sol­venz­ver­fah­rens zu nehmen.

Da­bei tra­gen wir das Ri­siko ei­ner ge­rin­gen Quo­ten­zah­lung zu ei­nem spä­ten Zeit­punkt, zum Bei­spiel auf­grund ei­ner schlech­ten Ent­wick­lung des Welt­mark­tes für Con­tai­ner. Als Aus­gleich für die­ses Ri­siko se­hen wir eine Chance auf Quo­ten­zah­lun­gen in den P&R In­sol­venz­ver­fah­ren, die den Kauf­preis für Ihre For­de­rung über­stei­gen, zum Bei­spiel auf­grund ei­ner gu­ten Ent­wick­lung des Welt­mark­tes für Con­tai­ner. Dies würde dann zu ei­ner Ver­zin­sung des von uns ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals führen.

Bei ei­nem Ver­kauf Ih­rer For­de­run­gen ver­zich­ten Sie dar­auf, über ei­nen lan­gen Zeit­raum even­tu­ell eine hö­here Quo­ten­zah­lung als den von uns ge­zahl­ten Kauf­preis zu er­hal­ten. Dies gilt auch dann noch, wenn Sie die Kos­ten des In­sol­venz­ver­fah­rens berücksichtigen.

Da­bei soll­ten Sie al­ler­dings den Zeit­wert des Kauf­prei­ses be­rück­sich­ti­gen. So ent­spricht eine Aus­schüt­tung im In­sol­venz­ver­fah­ren über EUR 10.000, die in zehn Jah­ren er­fol­gen würde, theo­re­tisch heute ei­nem Be­trag von rund EUR 5.600, den Sie mit ei­ner Ver­zin­sung i.H.v. 6 % für zehn Jahre an­le­gen kön­nen. Die an­ge­nom­mene Ver­zin­sung i.H.v. 6 % liegt da­bei un­ter der durch­schnitt­li­chen his­to­ri­schen Ren­dite in Ak­tien des Deut­schen Ak­ti­en­in­dex Dax über ei­nen An­la­ge­zeit­raum von 10 Jah­ren in Höhe von 8,3 % (Quelle: 50 Jahre Aktien-​Renditen – Das DAX-​Rendite-​Dreieck des Deut­schen Ak­ti­en­in­sti­tuts, Stand: De­zem­ber 2018). Eine Aus­schüt­tung im In­sol­venz­ver­fah­ren in ei­ni­gen Jah­ren ent­spricht da­mit ei­nem deut­lich ge­rin­ge­ren Be­trag, den Sie so­fort er­hal­ten, vor­aus­ge­setzt, Sie kön­nen die­sen Be­trag ge­winn­brin­gend an­le­gen. Un­ter die­ser Prä­misse ent­spricht der Kauf­preis, den wir Ih­nen heute zah­len, ei­ner hö­he­ren Aus­schüt­tung im In­sol­venz­ver­fah­ren in ei­ni­gen Jahren.

Wie berechnet sich der Kaufpreis?

Der Kauf­preis für Ihre For­de­run­gen ge­gen eine P&R Ge­sell­schaft be­rech­net sich nach der er­war­te­ten Aus­schüt­tung und ist nicht ver­han­del­bar. Da­bei ste­hen uns nur die In­for­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung, die der In­sol­venz­ver­wal­ter in sei­nen Be­rich­ten ver­öf­fent­licht. We­sent­lich hängt die künf­tige Ent­wick­lung des Ver­mö­gens der P&R Ge­sell­schaf­ten von der Ent­wick­lung des Welt­mark­tes ab. So wurde in den In­sol­venz­ver­fah­ren der Ma­gel­lan Ge­sell­schaf­ten auf­grund ei­nes An­ge­bots­über­hangs auf dem Welt­markt un­se­res Wis­sens nach nur eine In­sol­venz­quote von etwa 50% er­zielt, ob­wohl nur sehr we­nige Con­tai­ner ge­fehlt haben.

Wir ar­bei­ten mit be­stimm­ten An­nah­men. Wenn diese An­nah­men so ein­tref­fen, kön­nen wir eine Ren­dite er­zie­len. Diese Chance auf eine Ren­dite ist die Kom­pen­sa­tion für das Ri­siko, dass wir aus dem In­sol­venz­ver­fah­ren even­tu­ell we­ni­ger als den an Sie ge­zahl­ten Kauf­preis er­hal­ten und dies zu ei­nem spä­ten Zeitpunkt.

Den Kauf­preis zah­len wir Ih­nen spä­tes­tens 30 Tage nach­dem wir die un­ter­schrie­be­nen Ver­trags­do­ku­mente er­hal­ten. Sie kön­nen den Kauf­preis in je­dem Fall be­hal­ten, ganz un­ab­hän­gig da­von ob wir in den nächs­ten Jah­ren hohe oder nied­rige Aus­schüt­tun­gen aus den In­sol­venz­ver­fah­ren erhalten.

Um wen handelt es sich bei dem Käufer der Insolvenzforderungen?

Wir sind ein glo­bal tä­ti­ger In­vest­ment­fonds mit ei­ner sehr gu­ten Ka­pi­tal­aus­stat­tung. Der Er­werb der P&R In­sol­venz­for­de­run­gen er­folgt über eine der Ge­sell­schaf­ten in un­se­rer Fonds-​Struktur. Ins­ge­samt ver­wal­ten wir In­vest­ments von weit über US$ 10 Mil­li­ar­den, dar­un­ter auch Gel­der un­se­rer Angestellten.

Wie verhält es sich mit dem Anfechtungsrisiko?

Um Ih­nen das Thema P&R so weit wie mög­lich ab­zu­neh­men, sind wir dazu be­reit, das An­fech­tungs­ri­siko für den ab­ge­tre­te­nen Ver­trag zu tra­gen. Sollte der In­sol­venz­ver­wal­ter Ih­nen ge­gen­über An­fech­tungs­an­sprü­che gel­tend ma­chen, lei­ten Sie uns sämt­li­che Kor­re­spon­denz dazu wei­ter. Zif­fer 11 des Kauf- und Ab­tre­tungs­ver­trags sieht de­tail­lierte Re­ge­lun­gen für den Ab­lauf bei Ih­rer In­an­spruch­nahme durch den In­sol­venz­ver­wal­ter vor.

Wir über­neh­men das An­fech­tungs­ri­siko da­bei nur für die an uns ver­kauf­ten und ab­ge­tre­te­nen Ver­träge. Für et­wa­ige frü­here Ver­träge mit P&R, für die Sie be­reits ei­nen Rück­kauf­preis für die Con­tai­ner er­hal­ten ha­ben, ver­bleibt das An­fech­tungs­ri­siko bei Ih­nen und Sie müss­ten sich um die Ver­tei­di­gung ge­gen die An­fech­tungs­an­sprü­che küm­mern. Da Sie für die Ver­träge, aus de­nen die an uns ver­kauf­ten For­de­run­gen re­sul­tie­ren, bis­her keine Rück­kauf­preise er­hal­ten ha­ben, be­schränkt sich die Über­nahme des An­fech­tungs­ri­si­kos auf die Miet­zah­lun­gen, die Sie er­hal­ten haben.

Wie verhält es sich mit Steuern?

Steu­er­li­che Ri­si­ken wie eine neue Fest­set­zung Ih­rer Steu­er­last im Zu­sam­men­hang mit dem Er­werb der Con­tai­ner durch das Fi­nanz­amt sind von Per­son zu Per­son un­ter­schied­lich. Wir über­neh­men diese et­wa­igen Ri­si­ken da­her nicht. Es scheint uns aber nicht ge­sagt, dass eine sol­che Neu­be­rech­nung der Steu­er­last durch eine oder meh­rere Fi­nanz­be­hör­den über­haupt er­fol­gen wird.

Ist die Zahlung des Kaufpreises gesichert?

Die Über­tra­gung Ih­rer For­de­rung auf uns er­folgt erst, wenn wir den Kauf­preis an Sie ge­zahlt ha­ben. Dies dient Ih­rem Schutz und ge­lingt durch eine auf­schie­bende Be­din­gung im Ver­trag mit Ih­nen, das heißt, die Ab­tre­tung der For­de­rung wird erst wirk­sam, wenn die Be­din­gung der Kauf­preis­zah­lung er­füllt ist.

Warum bedarf es einer Vollmacht?

Die Voll­macht trägt dem Um­stand Rech­nung, dass es ei­nige Zeit braucht, bis der In­sol­venz­ver­wal­ter die Ab­tre­tung der For­de­rung re­gis­triert hat. Die­sem Zweck die­nen auch die Zif­fern 13. bis 16. des Kauf- und Ab­tre­tungs­ver­trags. Die Voll­macht über­brückt die Zeit, in der Sie be­reits den Kauf­preis er­hal­ten ha­ben und wir be­reits In­ha­ber der For­de­rung sind, der In­sol­venz­ver­wal­ter die Ab­tre­tung aber noch nicht ver­merkt hat.

Die Voll­macht be­schränkt sich da­bei auf die an uns ver­kaufte For­de­rung, das heißt, nur im Zu­sam­men­hang mit die­sen For­de­run­gen be­voll­mäch­ti­gen Sie uns. Die Voll­macht ent­las­tet Sie, da wir die Kor­re­spon­denz mit dem In­sol­venz­ver­wal­ter be­züg­lich Ih­rer For­de­rung übernehmen.

Dies hat be­son­dere Be­deu­tung, da der In­sol­venz­ver­wal­ter Ab­tre­tun­gen von In­sol­venz­for­de­run­gen noch nicht an­er­kennt. Der In­sol­venz­ver­wal­ter be­zieht sich da­bei auf ein ver­trag­li­ches Ab­tre­tungs­ver­bot in den Ver­trä­gen, die Sie mit P&R ge­schlos­sen ha­ben. Selbst wenn das Ab­tre­tungs­ver­bot grund­sätz­lich wirk­sam sein sollte, wür­den die an uns ab­ge­tre­te­nen For­de­run­gen nicht un­ter das Ab­tre­tungs­ver­bot fal­len, da sie nicht aus dem Ver­trag re­sul­tie­ren, son­dern es sich um de­likt­i­sche Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen han­delt. Wir sind der Auf­fas­sung, dass die­ses Ab­tre­tungs­ver­bot un­wirk­sam ist. Der ein­zige Grund für ein wirk­sa­mes Ab­tre­tungs­ver­bot wäre ein In­ter­esse des Schuld­ners, durch­ge­hend mit dem­sel­ben Gläu­bi­ger zu tun zu ha­ben. Dem darf kein über­wie­gen­des In­ter­esse der Gläu­bi­ger ent­ge­gen­ste­hen. Un­se­res Er­ach­tens über­wiegt Ihr In­ter­esse an der Mög­lich­keit ei­ner Ver­äu­ße­rung, je­des In­ter­esse des In­sol­venz­ver­wal­ters. Auch die Si­tua­tion der In­sol­venz ist zu be­rück­sich­ti­gen, da Sie nun deut­lich län­ger als ur­sprüng­lich ge­plant an P&R ge­bun­den sind.

Wir be­ab­sich­ti­gen auch nicht, die For­de­run­gen wei­ter ab­zu­tre­ten. Eine Sorge des In­sol­venz­ver­wal­ters vor ei­nem durch mehr­fa­che Ab­tre­tun­gen ver­ur­sach­ten Auf­wand ist da­her nicht be­grün­det. Wir sind zu­ver­sicht­lich, dass der In­sol­venz­ver­wal­ter die Ab­tre­tung an­er­ken­nen wird, da dies im bes­ten In­ter­esse der Gläu­bi­ger ist und der In­sol­venz­ver­wal­ter sonst die Rechte und Hand­lungs­op­tio­nen der Gläu­bi­ger be­schnei­den würde. Je­der Gläu­bi­ger sollte die Mög­lich­keit ha­ben, selbst über den Ver­kauf sei­ner For­de­run­gen zu ent­schei­den, ge­ge­be­nen­falls nach Kon­sul­ta­tion sei­ner an­walt­li­chen Berater.

Über die Voll­macht, die Sie uns ein­räu­men, er­mög­li­chen Sie uns, die Rechte aus der For­de­rung ge­gen­über dem In­sol­venz­ver­wal­ter wahr­zu­neh­men, bis der In­sol­venz­ver­wal­ter die Ab­tre­tung anerkennt.

Der Ver­kauf der For­de­run­gen funk­tio­niert im Üb­ri­gen auch in dem Fall, in dem der In­sol­venz­ver­wal­ter die Ab­tre­tung dau­er­haft nicht an­er­ken­nen sollte.

Wer muss die Dokumente unterschreiben?

Grund­sätz­lich kön­nen Sie den Ver­trag al­leine un­ter­schrei­ben. Wenn Sie im ge­setz­li­chen Gü­ter­stand le­ben, sollte Ihr Ehe­gatte den Ver­trag eben­falls un­ter­schrei­ben. Für Per­so­nen, die un­ter ge­setz­li­cher Be­treu­ung ste­hen, sollte der Be­treuer un­ter­schrei­ben. Im Fall von Er­ben­ge­mein­schaf­ten soll­ten alle Er­ben den Ver­trag unterschreiben. 

So­fern Sie For­de­run­gen ge­gen ver­schie­dene P&R Ge­sell­schaf­ten ha­ben, sieht das An­ge­bot vor, dass wir Ih­nen sämt­li­che For­de­run­gen ab­kau­fen und nicht nur die For­de­run­gen ge­gen eine P&R Gesellschaft. 

Warum könnte später eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift notwendig werden?

Bis­wei­len ver­langt der In­sol­venz­ver­wal­ter eine no­ta­ri­ell be­glau­bigte An­zeige der Ab­tre­tung ge­gen­über dem Ge­richt. Das be­deu­tet, dass die Ab­tre­tungs­an­zeige vor ei­nem No­tar un­ter­schrie­ben wird. Sollte der In­sol­venz­ver­wal­ter er­folg­reich auf ei­ner Be­glau­bi­gung be­stehen, könnte es sein, dass eine Be­glau­bi­gung Ih­rer Un­ter­schrift zu ei­nem spä­te­ren Zeit­punkt nö­tig wird. Wir sind zu­ver­sicht­lich, dass wir die­sen Um­stand ver­mei­den kön­nen. Für den Fall, dass eine Be­glau­bi­gung be­nö­tigt wer­den sollte, wür­den wir auf Sie zu­kom­men und selbst­ver­ständ­lich die Kos­ten der no­ta­ri­el­len Be­glau­bi­gung übernehmen.

Wie verhält es sich mit Ihren persönlichen Daten?

Die ver­trau­li­che Be­hand­lung Ih­rer Da­ten hat für uns oberste Prio­ri­tät. Aus die­sem Grund ha­ben nicht wir, son­dern Schirp & Part­ner Ihre per­sön­li­chen Da­ten in die Ver­träge ein­ge­setzt. Wir er­hal­ten Ihre per­sön­li­chen Da­ten nur, wenn Sie un­ser Kauf­an­ge­bot an­neh­men und wer­den selbst­ver­ständ­lich den sorg­fäl­ti­gen Um­gang und den Schutz Ih­rer per­sön­li­chen Da­ten sicherstellen.

« zurück zum P&R Kaufangebot

So erreichen Sie uns

Schirp & Part­ner Rechts­an­wälte mbB
Leip­zi­ger Platz 9
10117 Berlin

Tel.: +49 (0)30 – 327 617 0
Fax: +49 (0)30 – 327 617 17
E-​Mail: mail@​schirp.​com

Beratungshinweis

Beachten Sie bitte, dass wir an dieser Stelle nicht beratend antworten können. Sollten Sie dies dennoch wünschen, haben Sie die Möglichkeit, uns eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Laden Sie dazu einfach dieses Formular herunter und senden Sie es uns unterschrieben zurück.

News

Wirecard-​Prozess: Aussage von Markus Braun beendet

Im Straf­pro­zess ge­gen Ex-​Wirecard-​Chef Mar­kus Braun ist die erste Etappe nun abgeschlossen.

Gesellschafterversammlungen bei den Leonidas-Fonds

Bei­räte der Leonidas-​Fonds las­sen auf Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen über den Raus­wurf der HTB-​Gruppe ab­stim­men Bild von Erich Westendarp/​Pixabay Ges­tern ha­ben die ers­ten bei­den Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen bei den Leonidas-​Fonds in Nürn­berg statt­ge­fun­den, zu de­nen in die­sem Fall die Bei­räte ein­ge­la­den hat­ten. Die HTB hatte es ab­ge­lehnt, auf Ver­lan­gen des Bei­rats Prä­senz­ver­samm­lun­gen durch­zu­füh­ren, und stellt sich auf den Stand­punkt, die […]

P&R‑Anleger können aufatmen

BGH hat zu­guns­ten der P&R‑Anleger wei­tere NZB zu­rück­ge­wie­sen Ste­fan Loip­fin­ger be­rich­tet heute in ei­nem Son­der­news­let­ter zum Thema P&R: Foto von Pix­a­bay “Eine zweite Zu­rück­wei­sung ei­ner Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde we­gen An­fech­tungs­an­sprü­chen bei P&R schafft nun wohl end­gül­tig Klar­heit. Die­ses Mal wurde die Münch­ner OLG-​Entscheidung be­stä­tigt, die den Son­der­fall P&R‑Leasing be­trifft. Wenn über­haupt, dann hätte der BGH hier anders […]

MPC Reefer Flotten Fonds 1 — Chance für die Anleger

For­de­run­gen des In­sol­venz­ver­wal­ters beim MPC Ree­fer Flot­ten Fonds 1 sind strei­tig Der AAA sieht für die in mehr­fa­cher Hin­sicht ge­beu­tel­ten An­le­ger des Ree­fer Flot­ten Fonds 1 in ei­nem Aspekt An­lass zur Hoff­nung. Der da­mals hoch­ge­lobte Schiffs­fonds mit acht bei An­kauf neuen Kühl­schif­fen, die nach den Pro­spekt­aus­sa­gen güns­tig ein­ge­kauft wer­den konn­ten, ist seit 2019 in­sol­vent. Die Pro­spekt­haf­tungs­kla­gen, die […]

Anmeldung zum Musterverfahren – Einladung zum Webinar

Die Rechts­an­wälte der Kanz­lei Schirp & Part­ner la­den am 17. März 2023 zum Web­i­nar in Sa­chen Wirecard.

Musterverfahren Wirecard: Musterkläger ist bestimmt

Un­sere Mis­sion: Ge­rech­tig­keit und Schnelligkeit. 

Alle Meldungen »

Copyright © Schirp & Partner Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang