P&R‑Anleger können aufatmen

BGH hat zu­guns­ten der P&R‑Anleger wei­tere NZB zurückgewiesen

Ste­fan Loip­fin­ger be­rich­tet heute in ei­nem Son­der­news­let­ter zum Thema P&R:

Foto von Pixabay

“Eine zweite Zu­rück­wei­sung ei­ner Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde we­gen An­fech­tungs­an­sprü­chen bei P&R schafft nun wohl end­gül­tig Klar­heit. Die­ses Mal wurde die Münch­ner OLG-​Entscheidung be­stä­tigt, die den Son­der­fall P&R‑Leasing be­trifft. Wenn über­haupt, dann hätte der BGH hier an­ders ent­schei­den kön­nen. Aber im Ge­gen­teil: Er hat sei­nen Be­schluss nicht ein­mal aus­führ­lich be­grün­det. Warum auch, das tat er ja schon in sei­nem ers­ten ver­öf­fent­lich­ten Be­schluss, der da­mit zu­sätz­lich auf­ge­wer­tet wird. Nur ei­nes finde ich merk­wür­dig, be­vor ich den haupt­ver­ant­wort­li­chen An­le­ger­ver­tre­ter zu Wort kom­men lasse: Diese Ent­schei­dung er­ging eben­falls am 26. Ja­nuar 2023. Da­bei teilte die Pres­se­stelle zu die­sem Ver­fah­ren am 9. März mit: „Die Sa­che liegt dem Se­nat noch zur Ent­schei­dung vor.“ Hm, war das nur hier falsch oder kom­men die nächs­ten Tage auch die zwei feh­len­den Nichtzulassungsbeschwerden?

Die recht­li­che Ein­ord­nung über­lasse ich nun Rechts­an­walt Dr. Alex­an­der Ho­bels­ber­ger von der Münch­ner Kanz­lei Ho­bels­ber­ger & Neid­lin­ger: „P&R‑Anleger kön­nen auf­at­men, die Pi­lot­ver­fah­ren des In­sol­venz­ver­wal­ters sind jetzt höchst­rich­ter­lich und ein­deu­tig zu­guns­ten der An­le­ger ent­schie­den. Die Ent­schei­dun­gen des Bun­des­ge­richts­hofs ma­chen deut­lich, dass er für alle P&R‑Gesellschaften eine An­fecht­bar­keit we­gen un­ent­gelt­li­cher Leis­tung klar ab­lehnt. Das gilt un­ab­hän­gig da­von, in wel­che P&R‑Gesellschaft in­ves­tiert wurde und ob der Rück­kauf­preis für die Con­tai­ner im Ein­zel­fall ga­ran­tiert war, oder nicht. Ich gehe da­von aus, dass der In­sol­venz­ver­wal­ter nun­mehr zü­gig die An­fech­tungs­an­sprü­che we­gen un­ent­gelt­li­cher Leis­tung ge­gen­über al­len be­trof­fe­nen An­le­gern fal­len lässt.”

Hier fin­den Sie wei­tere Aktionsbund-​News zu die­sem Thema:

Der Bei­trag P&R‑Anleger kön­nen auf­at­men er­schien zu­erst auf Ak­ti­ons­bund Ak­ti­ver An­le­ger­schutz e.V..

Quelle: Ak­ti­ons­bund

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