Positives Urteil in Sachen HL 166
In Sachen HL 166 (Montranus III) hatten wir eine beratende Bank auf Schadenersatz verklagt, die sich im Gegensatz zu vielen anderen Banken außergerichtlich nicht mit uns hatte einigen wollen. Beim Landgericht waren wir jetzt überaus erfolgreich.
Die Bank wurde verurteilt (Urteil noch nicht rechtskräftig), dem Kläger nicht nur seine Einlage abzgl. der Ausschüttungen, sondern auch einen entgangenen Gewinn in Höhe von 3 % pro Jahr zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu erstatten. Im Gegenzug muss er seine Beteiligung an die Bank abtreten. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Bank verpflichtet ist, den Kläger von den Nachzahlungszinsen freizustellen, die das Finanzamt von ihm fordert. Außerdem wurde die Bank verurteilt, den Kläger von seinen Darlehensverbindlichkeiten über den obligatorisch fremdfinanzierten Teil seiner Einlage freizustellen. Hätte der Kläger die Beteiligung nur widerrufen, wie es einige Kanzleien derzeit propagieren, hätte er den entgangenen Gewinn nicht erhalten und die Bank müsste den Kläger nicht von den Nachzahlungszinsen freistellen.