Noch bis 30. September 2019 die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage zurück nehmen und Individualklage erheben.
Die Online Plattform TOGA über toga.legal hilft kostenfrei bei der Rücknahme
Mehr als 400.000 Verbraucher…, die Fahrzeuge der Hersteller Volkswagen, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 fahren, haben sich der ersten in Deutschland geführten Musterfeststellungsklage angeschlossen. Am 30. September 2019 findet nunmehr die erste mündliche Verhandlung in dem Musterfeststellungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig in Sachen Dieselskandal statt.
Keine Feststellung eines Schadensersatzanspruchs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Rahmen der Musterfeststellungsklage möglich
In diesem Musterfeststellungsverfahren der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) gegen die Volkswagen AG wies das Oberlandesgericht Braunschweig in Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung darauf hin, dass es nach seiner vorläufigen Einschätzung einige der in diesem Verfahren angekündigten Feststellungsanträge für unzulässig hält. Insbesondere Anträge, die auf eine „Feststellung des Bestehens von Ansprüchen dem Grunde nach“ gerichtet sind, seien unzulässig. Hiervon betroffen ist demnach vor allem das primäre Ziel des vzbv, die Feststellung, dass Käufern von Fahrzeugen der Hersteller Volkswagen, Audi, Seat und Skoda, die mit einem Motor der EA189-Baureihe ausgestattet sind, ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zusteht. Das Gericht erklärte, dass die Musterfeststellungsklage den Zweck habe, konkrete Tatsachen- und Rechtsfragen als Vorfragen für das Bestehen eines Anspruchs zu klären. Es könne mit der Musterfeststellungsklage hingehen nicht festgestellt werden, ob ein Schadensersatzanspruch der Käufer als solcher besteht. Letzteres könne erst in einer nachfolgenden von jedem Käufer einzeln zu erhebenden individuellen Klage beantwortet werden. Eine abschließende Klärung, ob ein Schadensersatzanspruch gegen die Volkswagen AG besteht, wird im Musterfeststellungsverfahren daher höchstwahrscheinlich nicht erreicht.
Gerichtliche Bedenken, ob Anmeldung von Anmeldern mit Wohnsitz im Ausland zulässig
Darüber hinaus bestehen seitens des Gerichts Bedenken, ob sich auch Verbraucher mit Wohnsitz im Ausland an der Musterfeststellungsklage beteiligen können. Dem Gericht zufolge liegen bereits zahlreiche Anmeldungen von Verbrauchern vor, die außerhalb Deutschlands wohnen. Es sei daher in diesem Zusammenhang die Frage aufzuwerfen, inwieweit für diese Verbraucher aufgrund der bisherigen Anträge die bezweckte Bindungswirkung eintreten kann, so das Gericht.
Musterfeststellungsklage versagt als Mittel der effektiven Rechtsdurchsetzung
Wie auch immer die endgültige Entscheidung im Musterfeststellungsverfahren ausfallen wird, sicher dürfte sein, dass sich das Verfahren noch lange hinziehen wird. Denn es ist davon auszugehen, dass nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig die unterlegene Partei in Revision gehen und die Sache vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird. Bis das letzte Wort gesprochen ist, können also noch mehrere Jahre vergehen.
Schneller zum Erfolg mit der Individualklage
Bis zu einer Entscheidung im Musterfeststellungsklageverfahren verliert das betroffene Fahrzeug kontinuierlich an Wert. Mit jedem Tag an dem das Fahrzeug gefahren wird, schmälert sich ein möglicher Schadensersatz, den Volkswagen an die Kläger wird auszahlen müssen. Hintergrund hierzu ist, dass die überwiegende Mehrheit der Gerichte bei der Berechnung der Höhe des Schadensersatzes vom hingegebenen Kaufpreis einen Nutzungsersatz abzieht. Dieser wiederum hängt maßgeblich von den mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometern ab. Kurz formuliert bedeutet das: je mehr das Fahrzeug in der Zeit bis zum rechtskräftigen Urteil genutzt wird, desto geringer fällt der Betrag, den Volkswagen an den Geschädigten zahlen muss, aus.
Anmeldung zur Musterfeststellungsklage jetzt zurück nehmen und eigene Klage erheben
Auch diejenigen, die sich im Musterfeststellungsverfahren registriert haben und ihr Ansprüche zum Musterfeststellungsverfahren angemeldet haben, können noch eine individuelle Klage einreichen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Anmeldung zum Musterfeststellungsverfahren rechtzeitig zurückgenommen wird. Die Anmeldung kann kostenfrei über die Online Plattform TOGA unter toga.legal zurück genommen werden. Stichtag für die Rücknahme ist der Tag an dem die mündliche Verhandlung in dem Musterfeststellungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig beginnt – also der 30. September 2019.
Insgesamt sehen die rechtlichen Möglichkeiten für geschädigte Autokäufer derzeit im Rahmen einer individuellen Klage überaus vielversprechend aus. Immer mehr Gerichte sprechen Käufern von Fahrzeugen, die mit unzulässiger Abschalteinrichtung ausgestattet sind, Schadensersatz zu.
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