Neue Informationen der Hannover Leasing zum Finanzgerichtsverfahren

Die Han­no­ver Lea­sing hat über Os­tern alle An­le­ger dar­über in­for­miert, dass in dem Pro­zess ei­nes Fonds vor dem Fi­nanz­ge­richt Mün­chen ein Ge­richts­be­scheid er­gan­gen sei. Es han­dele sich um ei­nen Fonds mit Schuld­über­nah­me­struk­tur, bei dem das Fi­nanz­amt die steu­er­li­chen Ver­luste ab­erkannt hat. Die Han­no­ver Lea­sing teilt nun mit, das Fi­nanz­ge­richt halte in dem Be­scheid die Auf­fas­sung der Fi­nanz­ver­wal­tung für grund­le­gend falsch. Nach An­sicht der Han­no­ver Lea­sing sei die­ser Ge­richts­be­scheid zu­dem auf alle an­de­ren Me­di­en­fonds übertragbar.

Wenn die In­for­ma­tio­nen der Han­no­ver Lea­sing rich­tig sind, würde uns das na­tür­lich sehr freuen. Lei­der be­kom­men wir der­zeit den Ge­richts­be­scheid vom Fi­nanz­ge­richt nicht, weil er noch nicht rechts­kräf­tig ist. Das Fi­nanz­amt hat nun­mehr die Mög­lich­kei­ten, den Ge­richts­be­scheid zu ak­zep­tie­ren oder aber eine münd­li­che Ver­hand­lung zu be­an­tra­gen oder in Re­vi­sion zu ge­hen. Die Rechts­be­helfs­stelle des Fi­nanz­amts hat auf te­le­fo­ni­sche Nach­frage er­klärt, man habe sich dazu noch keine ab­schlie­ßende Mei­nung ge­bil­det. Ende des Mo­nats wer­den wir aber mehr wis­sen, weil dann die Re­vi­si­ons­frist für das Fi­nanz­amt ab­läuft. Die an­dere Frage ist, ob das Fi­nanz­amt auf­grund des Be­scheids ggf. bei den an­de­ren Fonds ein­lenkt. In der Ver­an­la­gungs­stelle des Be­triebs­stät­ten­fi­nanz­amts Mün­chen wurde uns dazu auf Nach­frage mit­ge­teilt, dass im Mo­ment noch gar nichts ent­schie­den sei. Man ver­fahre zu­nächst wei­ter wie zu­vor und es könne da­her sehr gut sein, dass wei­tere Be­scheide be­kannt­ge­ge­ben wer­den. Aber mög­li­cher­weise hat das Fi­nanz­amt sich Ende des Mo­nats auch hierzu eine ab­schlie­ßende Mei­nung ge­bil­det. So­bald wir mehr wis­sen, wer­den wir Sie wie­der informieren.

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