Neue Informationen der Hannover Leasing zum Finanzgerichtsverfahren
Die Hannover Leasing hat über Ostern alle Anleger darüber informiert, dass in dem Prozess eines Fonds vor dem Finanzgericht München ein Gerichtsbescheid ergangen sei. Es handele sich um einen Fonds mit Schuldübernahmestruktur, bei dem das Finanzamt die steuerlichen Verluste aberkannt hat. Die Hannover Leasing teilt nun mit, das Finanzgericht halte in dem Bescheid die Auffassung der Finanzverwaltung für grundlegend falsch. Nach Ansicht der Hannover Leasing sei dieser Gerichtsbescheid zudem auf alle anderen Medienfonds übertragbar.
Wenn die Informationen der Hannover Leasing richtig sind, würde uns das natürlich sehr freuen. Leider bekommen wir derzeit den Gerichtsbescheid vom Finanzgericht nicht, weil er noch nicht rechtskräftig ist. Das Finanzamt hat nunmehr die Möglichkeiten, den Gerichtsbescheid zu akzeptieren oder aber eine mündliche Verhandlung zu beantragen oder in Revision zu gehen. Die Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts hat auf telefonische Nachfrage erklärt, man habe sich dazu noch keine abschließende Meinung gebildet. Ende des Monats werden wir aber mehr wissen, weil dann die Revisionsfrist für das Finanzamt abläuft. Die andere Frage ist, ob das Finanzamt aufgrund des Bescheids ggf. bei den anderen Fonds einlenkt. In der Veranlagungsstelle des Betriebsstättenfinanzamts München wurde uns dazu auf Nachfrage mitgeteilt, dass im Moment noch gar nichts entschieden sei. Man verfahre zunächst weiter wie zuvor und es könne daher sehr gut sein, dass weitere Bescheide bekanntgegeben werden. Aber möglicherweise hat das Finanzamt sich Ende des Monats auch hierzu eine abschließende Meinung gebildet. Sobald wir mehr wissen, werden wir Sie wieder informieren.