Neue Entwicklungen im Musterverfahren nach KapMuG in Sachen HCI XXV
Im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Sachen HCI Shipping Select XXV (HCI XXV) gibt es neue wichtige Entwicklungen: Das Landgericht Hamburg hat einen durch uns vertretenen Mandanten zum Musterkläger bestimmt.
Die Durchführung eines Musterverfahrens bedeutet, dass für alle Anleger des Schiffsfonds HCI XXV nun verbindlich entschieden wird, ob der Prospekt zu dem Fonds fehlerhaft ist. Die Kanzlei Schirp & Partner vertritt derzeit ca. 250 Kläger in Schadenersatzprozessen gegen die Gründungsgesellschafter dieses Schiffsfonds der HCI. In diesem Zusammenhang hat sie bereits zahlreiche Prospektfehler vorgetragen (Zwischenhandelsgewinne, falsche Gutachten, fehlerhafte Prognosen etc). Es ist beabsichtigt, durch die Verfahren die Rückabwicklungen der Fondsbeteiligungen zu erwirken.
Sollten Sie Anleger des HCI Shipping Select XXV sein und bisher noch keine Klage eingereicht haben, können auch Sie sich noch dem Musterverfahren anschließen! Dies muss jedoch innerhalb einer Frist von sechs Monaten erfolgen. Der große Vorteil eines Musterverfahrens ist, dass die Beteiligung an der Klage zu verhältnismäßig geringen Kosten möglich ist und damit Ihre Schadenersatzansprüche gehemmt werden.