Neue Entwicklungen bei der Deutsche Lichtmiete AG
Die Lage bei der Deutsche Lichtmiete AG wird immer unübersichtlicher. Nachdem bei verschiedenen Gesellschaften das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde, hat Alexander Hahn, Vorstand der Deutsche Lichtmiete AG, am 22. Februar 2022 die Insolvenzanträge für alle Gesellschaften zurückgezogen.
Das Amtsgericht Oldenburg hat 18 vorläufige Insolvenzverfahren aufgehoben. So erläuterte die Unternehmensgruppe in einer Stellungnahme: „Wir streben nach wie vor eine hundertprozentige Befriedigung aller Gläubigeransprüche an.“ Weiterhin erklärte man, eine „hundertprozentige Befriedigung aller Gläubigeransprüche“ anzustreben mit „Hochdruck an dem Restrukturierungsprozess“ zu arbeiten. Zudem soll Herr Hahn als Vorstand und Geschäftsführer der operativen Gesellschaften zurücktreten.
Ein „Weiter so“ wie früher kann es für die Gruppe allerdings nicht geben. Noch stehen zu viele offene Fragen aus. So zeichneten die bisherigen vorläufigen Insolvenzverwalter ein erschreckendes Bild der wirtschaftlichen Lage. Zudem werden die staatsanwaltlichen Ermittlungen, die Ende 2021 wegen Betrugsverdachts eingeleitet wurden, noch ausgeweitet. Der Verdacht der Geldwäsche steht im Raum.
Als Ansprechpartnerin für Ihr weiteres Vorgehen steht Ihnen gerne Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht für weitere Fragen zur Verfügung.
Die Fachanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.