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Neuartiges „Legal Tech“ wird Prämiensparer unterstützen

Prü­fen auch Sie jetzt zu­ver­läs­sig Ihre Nachzahlungsansprüche!

Nachzahlungsansprüche in Milliardenhöhe

Am Mon­tag, den 12. Sep­tem­ber 2022 stell­ten Dr. Wolf­gang Schirp von der Kanz­lei Schirp & Part­ner, Pro­fes­sor Dr. Klaus Wehrt so­wie Univ.-Professor Dr. Kai-​Oliver Kn­ops von der Uni­ver­si­tät Ham­burg im Ta­gungs­zen­trum der Bun­des­pres­se­kon­fe­renz ein neu­ar­ti­ges „le­gal tech“ vor.

Kon­kret geht es da­bei um Nach­zah­lungs­an­sprü­che aus über eine Mil­lion Prä­mi­en­spar­ver­trä­gen. Da­bei ha­ben Mus­ter­kla­gen von Ver­brau­cher­zen­tra­len den Weg ge­eb­net. Die Spar­kas­sen wer­den an ihre Kun­den Nach­zah­lun­gen in Mil­li­ar­den­höhe leis­ten müssen.

Die Um­set­zung die­ser Nach­zah­lungs­an­sprü­che ge­stal­tet sich al­ler­dings schwie­rig. Oft­mals sind die Nach­zah­lungs­an­sprü­che, die je­dem ein­zel­nen Spa­rer zu­ste­hen nicht sehr groß; in vie­len Fäl­len han­delt es sich le­dig­lich um nied­rige vier­stel­lige Be­träge. Dies recht­fer­tigt aus Sicht des ein­zel­nen Spa­rers keine auf­wän­dige Pro­zess­füh­rung. Hinzu kommt, dass die Er­mitt­lung des kon­kre­ten An­spru­ches nicht ein­fach ist – ohne sach­ver­stän­dige Hilfe lässt sich der An­spruch nicht ju­ris­tisch be­last­bar aus­rech­nen und belegen.

„Legal tech“ soll Abhilfe schaffen

Das neu ent­wi­ckelte „le­gal tech“ soll diese Lü­cke nun schlie­ßen. Im Zen­trum steht ein Internet-​basierter Rech­ner, der von dem Zins­sach­ver­stän­di­gen Prof. Dr. rer. pol. ha­bil. Klaus Wehrt pro­gram­miert wurde. Er soll es den Spa­rern er­mög­li­chen, Nach­zah­lungs­an­sprü­che aus Prä­mi­en­spar­ver­trä­gen zu­ver­läs­sig zu er­mit­teln. Die recht­li­che Lei­tung des Pro­jekts liegt da­bei in den Hän­den von Univ.-Prof. Dr. Kai-​Oliver Kn­ops von der Uni­ver­si­tät Ham­burg, die prak­ti­sche Um­set­zung er­folgt durch die Kanz­lei Schirp & Part­ner aus Berlin.

Zu­nächst sol­len in ei­nem ers­ten Schritt ge­gen­über kom­pro­miss­be­rei­ten Bank­in­sti­tu­ten die An­sprü­che sys­te­ma­tisch er­mit­telt und durch­ge­setzt wer­den. An­schlie­ßend kann dann ge­gen­über den nicht kom­pro­miss­be­rei­ten Bank­in­sti­tu­ten auch mit ge­richt­li­chen Schrit­ten nach­ge­sto­ßen werden.

Eine wei­tere Be­son­der­heit: Das Ver­fah­ren ist für den Ver­brau­cher voll­stän­dig kos­ten­frei, nur im Er­folgs­falle ist eine Er­geb­nis­be­tei­li­gung an das „le­gal tech“ abzugeben.

Den Rech­ner so­wie wei­tere In­for­ma­tio­nen fin­den Sie auch auf der Web­site https://​www​.zins​er​stat​tung​.de/.

Nä­here In­for­ma­tio­nen zu Prä­mi­en­spar­ver­trä­gen fin­den Sie zu­dem auf un­se­rer Home­page.

Die Fach­an­wälte der Kanz­lei Schirp & Part­ner aus Ber­lin ver­fü­gen auf­grund lang­jäh­ri­ger Pra­xis seit mehr als 25 Jah­ren über eine um­fas­sende Ex­per­tise im Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht. Als An­sprech­part­ne­rin für Ihr wei­te­res Vor­ge­hen ste­hen Ih­nen gerne Rechts­an­wäl­tin Alex­an­dra Bi­nia, Fach­an­wäl­tin für Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht, und Dr. Wolf­gang Schirp für wei­tere Fra­gen zur Verfügung.

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