SCHIRP & Partner Rechtsanwälte mbB – DE - Kontakt
SCHIRP & Partner Rechtsanwälte mbB – DE - Kontaktieren Sie uns

Ihr Kontakt zu uns

Wir sind je­der­zeit für Sie da und freuen uns über Ihre Nach­richt. So kön­nen Sie uns erreichen:

Te­le­fon: +49 (0)30 – 327 617 0

E-​Mail: mail@​schirp.​com

Alle Kon­takt­da­ten

Neuartiges „Legal Tech“ wird Prämiensparer unterstützen – Einladung zum Pressegespräch

Mus­ter­kla­gen von Ver­brau­cher­zen­tra­len ha­ben den Weg geebnet.

Nun­mehr ist klar, nach wel­chen Maß­stä­ben lang­jäh­rige Prä­mi­en­spar­ver­träge ab­zu­rech­nen sind. Denn es zeich­net sich ab: Die Spa­rer ha­ben um­fang­rei­che Nach­zah­lungs­an­sprü­che. Da­von be­trof­fen sind mehr als eine Mil­lion Spar­ver­träge. So wer­den die Spar­kas­sen an ihre Kun­den Nach­zah­lun­gen in Mil­li­ar­den­höhe leis­ten müssen.

So klar die Grund­aus­sage ist, so schwie­rig ist die Um­set­zung. Ers­tens sind die Nach­zah­lungs­an­sprü­che, die je­dem ein­zel­nen Spa­rer zu­ste­hen, nicht sehr groß; in vie­len Fäl­len sind es nur nied­rige vier­stel­lige Be­träge. Das recht­fer­tigt keine auf­wän­dige Pro­zess­füh­rung, wenn man es durch die Brille des ein­zel­nen Spa­rers be­trach­tet. Zwei­tens ist die Er­mitt­lung des kon­kre­ten Nach­zah­lungs­an­spru­ches nicht ein­fach. Ohne sach­ver­stän­dige Hilfe lässt sich der An­spruch also nicht ju­ris­tisch be­last­bar aus­rech­nen und belegen.

Neues „legal tech“ will Lücke schließen

In diese Lü­cke stößt nun ein neu­ar­ti­ges „le­gal tech“, das von füh­ren­den Ex­per­ten in die­sem Be­reich ent­wi­ckelt wurde. Am 12.09.2022 um 11 Uhr wird es im Ta­gungs­zen­trum im Haus der Bun­des­pres­se­kon­fe­renz erst­mals vorgestellt.

  • Im Zen­trum steht ein Internet-​basierter Rech­ner, der von dem Zins­sach­ver­stän­di­gen Prof. Dr. rer. pol. ha­bil. Klaus Wehrt pro­gram­miert wurde. Herr Prof. Dr. Klaus Wehrt ist Mit­glied der Ex­per­ten­runde „Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung“ beim BMJV und beim BMF und viel­fach vom BGH zi­tier­ter Sach­ver­stän­di­ger für die­sen Be­reich. Mit dem von ihm pro­gram­mier­ten Rech­ner las­sen sich Nach­zah­lungs­an­sprü­che aus Prä­mi­en­spar­ver­trä­gen zu­ver­läs­sig ermitteln.
  • Die recht­li­che Lei­tung des Pro­jekts liegt in den Hän­den von Univ.-Prof. Kai-​Oliver Kn­ops von der Uni­ver­si­tät Ham­burg. Herr Prof. Dr. Kai-​Oliver Kn­ops ist Mit­glied des Bei­ra­tes „Markt­wäch­ter Fi­nan­zen“ beim vzbv und durch zahl­rei­che Ver­öf­fent­li­chun­gen auf den Ge­bie­ten des Bank- und Ka­pi­tal­markt­rechts und des Ver­brau­cher­schut­zes hervorgetreten.
  • Die prak­ti­sche Um­set­zung er­folgt durch Schirp & Part­ner Rechts­an­wälte mbB aus Ber­lin, eine der füh­ren­den deut­schen Kanz­leien auf dem Ge­biet des An­le­ger­schut­zes. Schirp & Part­ner ha­ben Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­gen, aus de­nen sich Nach­zah­lungs­an­sprü­che er­ge­ben, selbst er­folg­reich ge­führt. Jetzt geht es darum, im ers­ten Schritt ge­gen­über kom­pro­miss­be­rei­ten Bank­in­sti­tu­ten die An­sprü­che sys­te­ma­tisch zu er­mit­teln und durch­zu­set­zen. In ei­nem zwei­ten Schritt kann ge­gen­über den nicht kom­pro­miss­be­rei­ten Bank­in­sti­tu­ten auch mit ge­richt­li­chen Schrit­ten nach­ge­sto­ßen werden.

Das neue „le­gal tech“ zielt dar­auf, eine we­sent­li­che Lü­cke im Ver­brau­cher­schutz zu schlie­ßen. Eine wei­tere Be­son­der­heit: Das Ver­fah­ren ist für den Ver­brau­cher voll­stän­dig kos­ten­frei, nur im Er­folgs­falle ist eine Er­geb­nis­be­tei­li­gung an das „le­gal tech“ abzugeben.

Am 12.09.2022 um 11 Uhr stel­len Herr Prof. Dr. Wehrt, Herr Prof. Dr. Kn­ops und Herr Dr. Schirp das „le­gal tech“ vor und ste­hen für Fra­gen zur Verfügung.

Co­py­right © Schirp & Part­ner Rechts­an­wälte | Im­pres­sum | Da­ten­schutz­er­klä­rung

Zum Seitenanfang