Navalia 10 – Musterverfahren vor dem OLG Celle eröffnet
Anleger können kostengünstig Ansprüche anmelden
Die Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB hat mehrere Prospekthaftungsklagen gegen Gründungsgesellschafter des Schiffsfonds Navalia 10 eingereicht, weil die Anleger dieses Fonds im Prospekt nicht umfassend und ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurden: Insbesondere ist nach Auffassung der Kanzlei Schirp & Partner die Betriebskostenprognose im Prospekt fehlerhaft. Darüber hinaus gibt es weitere Prospektfehler.
Auf Antrag der Kanzlei Schirp & Partner hat das Landgericht Stade einen Vorlagebeschluss erlassen und das OLG Celle einen Musterkläger bestimmt. Es wird darum nunmehr ein Verfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) vor dem OLG Celle und später ggf. dem BGH durchgeführt. Die Kanzlei Schirp & Partner wird den Musterkläger in diesem Verfahren vertreten. Alle derzeit in Sachen Navalia 10 bundesweit anhängigen Klagen, die sich auf die von der Kanzlei Schirp aufgeführten Prospektfehler stützen, müssen währenddessen ausgesetzt werden. Das Ergebnis des Musterverfahrens ist verbindlich für alle Kläger in Sachen Navalia 10.
Anleger des Navalia 10, die bislang noch keine Schadensersatzansprüche eingeklagt haben, können jetzt innerhalb von sechs Monaten, also bis zum 20. August 2018, ihre Ansprüche verjährungshemmend durch einen Rechtsanwalt im Musterverfahren kostengünstig anmelden lassen. Gern ist Ihnen auch die Kanzlei Schirp & Partner dabei behilflich.
Aber Achtung: Anleger, die vor dem 20. August 2008 die Anlage gezeichnet haben, müssen die 10-jährige taggenaue Verjährung beachten und entsprechend früher ihre Ansprüche anmelden! Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Zeichnung zu laufen.
Ansprechpartner in der Kanzlei Schirp & Partner ist
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