Musterverfahren Wirecard: Musterkläger ist bestimmt

Unsere Mission: Gerechtigkeit und Schnelligkeit. 

Wir wollen „Motor des Verfahrens“ sein! 

Mit Be­schluss vom 13. März 2023 hat das Baye­ri­sche Oberste Lan­des­ge­richt den Mus­ter­klä­ger im Wirecard-​Verfahren be­stimmt. Da­mit hat das Mus­ter­ver­fah­ren nun in­halt­lich be­gon­nen. Alle ge­schä­dig­ten Wirecard-​Investoren kön­nen nun­mehr ab Ver­öf­fent­li­chung des Be­schlus­ses ihre An­sprü­che an­mel­den. Wirt­schaft­lich be­deut­sam sind vor al­lem die An­sprü­che, die ge­schä­digte In­ves­to­ren ge­gen die Wirt­schafts­prü­fungs­firma EY ha­ben können.

Schirp & Part­ner aus Ber­lin ver­tre­ten die bis­lang größte Klä­ger­gruppe aus­ge­setz­ter Klageverfahren.

Dr. Wolf­gang Schirp: „Wir freuen uns über das Ver­trauen, das in uns ge­setzt wird. Ziel un­se­rer Ar­beit im Mus­ter­ver­fah­ren wird sein, ins­be­son­dere die An­sprü­che der In­ves­to­ren ge­gen EY durch­zu­set­zen. Da wir be­reits heute die meis­ten an­hän­gi­gen Kla­gen ge­gen EY ver­tre­ten, ha­ben wir um­fang­rei­che Pro­zess­erfah­rung ge­gen die­sen Geg­ner. Wich­tig ist aber nicht nur, dass die ge­schä­dig­ten In­ves­to­ren im Mus­ter­ver­fah­ren zu ih­rem Recht kom­men. Wich­tig ist auch, dass wir auf der Zeit­schiene zü­gig vor­an­kom­men. Wir se­hen es als un­sere Mis­sion an, das Ver­fah­ren best­mög­lich voranzubringen.“

Mel­den Sie also jetzt Ihre Scha­dens­er­satz­an­sprü­che an!

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