Musterverfahren Wirecard: Musterkläger ist bestimmt
Unsere Mission: Gerechtigkeit und Schnelligkeit.
Wir wollen „Motor des Verfahrens“ sein!
Mit Beschluss vom 13. März 2023 hat das Bayerische Oberste Landesgericht den Musterkläger im Wirecard-Verfahren bestimmt. Damit hat das Musterverfahren nun inhaltlich begonnen. Alle geschädigten Wirecard-Investoren können nunmehr ab Veröffentlichung des Beschlusses ihre Ansprüche anmelden. Wirtschaftlich bedeutsam sind vor allem die Ansprüche, die geschädigte Investoren gegen die Wirtschaftsprüfungsfirma EY haben können.
Schirp & Partner aus Berlin vertreten die bislang größte Klägergruppe ausgesetzter Klageverfahren.
Dr. Wolfgang Schirp: „Wir freuen uns über das Vertrauen, das in uns gesetzt wird. Ziel unserer Arbeit im Musterverfahren wird sein, insbesondere die Ansprüche der Investoren gegen EY durchzusetzen. Da wir bereits heute die meisten anhängigen Klagen gegen EY vertreten, haben wir umfangreiche Prozesserfahrung gegen diesen Gegner. Wichtig ist aber nicht nur, dass die geschädigten Investoren im Musterverfahren zu ihrem Recht kommen. Wichtig ist auch, dass wir auf der Zeitschiene zügig vorankommen. Wir sehen es als unsere Mission an, das Verfahren bestmöglich voranzubringen.“
Melden Sie also jetzt Ihre Schadensersatzansprüche an!