Musterverfahren nach KapMuG in Sachen HCI XXV
Das LG Hamburg hat in Sachen HCI Shipping Select XXV (HCI XXV) unseren Anträgen auf Durchführung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) stattgegeben und einen entsprechenden Vorlagebeschluss erlassen. Nunmehr wird im Rahmen eines Musterverfahrens für alle Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XXV (HCI XXV) verbindlich entschieden, ob der Prospekt zu dem Fonds fehlerhaft ist.
Wir führen bereits für ca. 250 Kläger Schadenersatzprozesse gegen die Gründungsgesellschafter dieses Schiffsfonds und haben zahlreiche Prospektfehler vorgetragen (Zwischenhandelsgewinne, falsche Gutachten, fehlerhafte Prognosen etc). Ziel der Verfahren ist die Rückabwicklung der Fondsbeteiligungen.
Anleger des HCI Shipping Select XXV (HCI XXV), die noch keine Klage eingereicht haben, können sich dem Musterverfahren innerhalb von sechs Monaten zu verhältnismäßig geringen Kosten noch anschließen und damit die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche hemmen.
Wenn Sie daran interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.