Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Zwickau eingereicht
Am vergangenen Dienstag, den 4. Februar 2020, hat die Kanzlei Schirp & Partner für die Verbraucherzentrale Sachsen am Oberlandesgericht Dresden eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Zwickau eingereicht. Das Gericht soll klären, ob die sächsische Sparkasse ihren Kunden mit Prämiensparverträgen jahrelang zu niedrige Zinsen gezahlt hat. Die geschädigten Sparer fordern die Auszahlung der vollen Zinsen ihrer seit Mitte der 90er Jahre abgeschlossenen Sparverträge, die falsch abgerechnet wurden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen geht nach Prüfung von bisher fast 200 Prämiensparverträgen mit variablem Zinssatz davon aus, dass die betroffenen Zwickauer Sparkassenkunden einen jeweiligen Nachzahlungsanspruch in Höhe von durchschnittlich 6.000 Euro haben.
Interview mit Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen (MDR, Umschau vom 4.2.2020)
Sehr wahrscheinlich ist eine große Zahl weiterer Prämiensparverträge der Sparkasse Zwickau ebenfalls von den fehlerhaften Zinsanpassungen betroffen. Weitere Betroffene können sich der Musterfeststellungsklage anschließen und damit ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen, indem sie sich in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen. Eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist kostenfrei und hat das Ziel, die rechtliche Situation für alle eingetragenen Kläger verbindlich zu klären.