Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Zwickau eingereicht

Am ver­gan­ge­nen Diens­tag, den 4. Fe­bruar 2020, hat die Kanz­lei Schirp & Part­ner für die Ver­brau­cher­zen­trale Sach­sen am Ober­lan­des­ge­richt Dres­den eine Mus­ter­fest­stel­lungs­klage ge­gen die Spar­kasse Zwi­ckau ein­ge­reicht. Das Ge­richt soll klä­ren, ob die säch­si­sche Spar­kasse ih­ren Kun­den mit Prä­mi­en­spar­ver­trä­gen jah­re­lang zu nied­rige Zin­sen ge­zahlt hat. Die ge­schä­dig­ten Spa­rer for­dern die Aus­zah­lung der vol­len Zin­sen ih­rer seit Mitte der 90er Jahre ab­ge­schlos­se­nen Spar­ver­träge, die falsch ab­ge­rech­net wurden.

Die Ver­brau­cher­zen­trale Sach­sen geht nach Prü­fung von bis­her fast 200 Prä­mi­en­spar­ver­trä­gen mit va­ria­blem Zins­satz da­von aus, dass die be­trof­fe­nen Zwi­ckauer Spar­kas­sen­kun­den ei­nen je­wei­li­gen Nach­zah­lungs­an­spruch in Höhe von durch­schnitt­lich 6.000 Euro haben.


In­ter­view mit An­drea He­yer von der Ver­brau­cher­zen­trale Sach­sen (MDR, Um­schau vom 4.2.2020)

Sehr wahr­schein­lich ist eine große Zahl wei­te­rer Prä­mi­en­spar­ver­träge der Spar­kasse Zwi­ckau eben­falls von den feh­ler­haf­ten Zins­an­pas­sun­gen be­trof­fen. Wei­tere Be­trof­fene kön­nen sich der Mus­ter­fest­stel­lungs­klage an­schlie­ßen und da­mit ihre An­sprü­che vor Ge­richt gel­tend ma­chen, in­dem sie sich in das Kla­ge­re­gis­ter des Bun­des­am­tes für Jus­tiz ein­tra­gen. Eine Teil­nahme an der Mus­ter­fest­stel­lungs­klage ist kos­ten­frei und hat das Ziel, die recht­li­che Si­tua­tion für alle ein­ge­tra­ge­nen Klä­ger ver­bind­lich zu klären.

Copyright © Schirp & Partner Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang