Musterfeststellungsklage gegen Daimler AG
(07.07.2021)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat nach eigenen Angaben am 7. Juli 2021 eine Musterfeststellungsklage beim OLG Stuttgart eingereicht. Nach VW wird nun als zweiter Autohersteller auch Daimler im Skandal um manipulierte Dieselmotoren mit einer solchen Musterfeststellungsklage konfrontiert. Im Fall von VW endete das Verfahren mit einem Vergleich, in dessen Rahmen Tausende von Autofahrern eine Entschädigung im vierstelligen Bereich erhielten.
Mit der Musterfeststellungsklage gegen Daimler will der VZBV grundsätzliche Fragen klären lassen, wie beispielsweise die noch immer hoch umstrittene Frage, ob das Verhalten von Daimler als sittenwidrig einzustufen ist. Daimler hat nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Hunderttausenden Diesel-Fahrzeugen ihrer Stammmarke Mercedes-Benz eine unzulässige Abgastechnik verwendet. Daimler hält Funktion für zulässig und bestreitet trotz zahlreicher Rückrufe nach wie vor, Abgaswerte manipuliert zu haben. Das OLG Stuttgart soll nun endlich für Rechtsklarheit sorgen.
Konkret bezieht sich der VZVB auf knapp 50.000 Geländewagen-Modelle der Serien GLC und GLK, die Daimler auf Anweisung des KBA für ein Software-Update zurückgerufen hatte. In den Fahrzeugen ist der Motorentyp OM 651 verbaut, welcher sich ebenfalls in zahlreichen weiteren Modellen von Daimler findet.
Die Musterfeststellungsklage soll nun betroffenen Autofahrern den Weg zum Schadenersatz ebnen. Insbesondere mit Blick auf die drohende Verjährung sollte man jetzt handeln. Denn die meisten betroffenen Autos wurden bereits 2018 zurückgerufen, sodass Ansprüche zum Ende dieses Jahres verjähren, sofern keine verjährungshemmenden Maßnahmen – wie die Klageerhebung – getroffen werden.
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Zahlreiche Landgerichte haben bereits festgestellt, dass die Daimler AG auf Schadensersatz haftet, auch das OLG Naumburg verurteilte am 18.09.2020, Az.: 8 U 8/20, die Daimler AG zur vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI.
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Wir sind daher der Meinung, betroffene Autofahrer sollten die Chance nutzen und Ihre Schadensersatzansprüche noch in 2021 vor Eintritt der Verjährung geltend machen oder sich zumindest der Musterfeststellungsklage durch Eintragung ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz anschließen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schirp & Partner sind Ihnen dabei gerne behilflich.