MCE Fonds: Ausschüttungen und deren Rückforderung
Bei nahezu allen insolventen MCE Fonds der Gruppe haben die Insolvenzverwalter im Laufe der letzten anderthalb Jahre die in der Vergangenheit gezahlten Ausschüttungen von den Anlegern zurückgefordert (wir haben zu den einzelnen Fonds jeweils darüber berichtet).
Weil aktuell zum Umgang mit diesen Zahlungsaufforderungen für die Anleger unterschiedliche Ratschläge im Umlauf sind, fassen wir hierzu unsere Auffassung nochmals zusammen.
Nach Prüfung der Bilanzen und schriftlicher Unterlagen der ehemaligen Fondsgeschäftsführung/Treuhand sind wir der Überzeugung, dass beim MCE Fonds 01, MCE Fonds 02, MCE Fonds 04, MCE Fonds 05, MCE Fonds 08 und MCE Fonds 09 spätestens durch Auflösung der Rücklage in den Jahren 2013 oder 2014 das Haftkapital, soweit zuvor Ausschüttungen zu dessen Lasten gebucht wurden, wieder aufgefüllt wurde und insofern bei keinem der Fonds das Haftkapital durch Ausschüttungen gemindert ist.
Mit dieser Begründung haben unsere Mitglieder die Forderungen der Insolvenzverwalter zurückgewiesen. Die rechtliche Vertretung unserer Mitglieder haben wir im Rahmen der Mitgliedschaft organisiert. Die Insolvenzverwalter haben bis heute — obwohl die ersten Zurückweisungen rund anderthalb Jahre zurückliegen — hierauf nicht reagiert, aber ihre Forderungen gegenüber unseren Mitgliedern auch nicht weiter verfolgt.
Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. hat bereits vor mehreren Jahren Strafanzeige gegen die verantwortlichen Personen erstattet. Wie uns die Staatsanwaltschaft mitteilte, wurden die Ermittlungen zwischenzeitlich aber eingestellt.
Wir sind ferner der Auffassung, dass es wirtschaftlich unsinnig ist, mit zusätzlichem finanziellen Aufwand Schadensersatzansprüche gegenüber Personen und Unternehmen der MCE-Gruppe zu verfolgen, weil alle uns bekannten Verantwortlichen inzwischen selbst entweder vermögenslos, insolvent oder verschwunden sind.
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Quelle: Aktionsbund