MCE Fonds 01

Die Müh­len der In­sol­venz­ver­wal­ter mah­len zwar nicht be­son­ders schnell, aber sie mah­len zu­ver­läs­sig. Nun hat auch die An­le­ger der in­sol­ven­ten MCE Erste Zweit­markt­port­fo­lio Be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft mbH & Co. KG (MCE Fonds 01) das Schick­sal er­eilt. Wie die An­le­ger der Schwes­ter­fonds (wir ha­ben auch hierzu je­weils be­rich­tet) sol­len nun auch sie noch ei­nen Teil der er­hal­te­nen Aus­schüt­tun­gen zu­rück­zah­len. Wie in den an­de­ren Fonds se­hen wir auch beim MCE Fonds 01 gute Aus­sich­ten, diese For­de­run­gen zu­rück­zu­wei­sen. Die Aus­schüt­tun­gen führ­ten nicht zum Wie­der­auf­le­ben der Haf­tung, weil je­der­zeit aus­rei­chend Ei­gen­ka­pi­tal im Fonds vor­han­den war, so­lange aus­ge­schüt­tet wurde. Auch bei die­sem Fonds or­ga­ni­sie­ren wir für un­sere Mit­glie­der eine ein­heit­li­che Ver­tre­tung, die über die Mit­glieds­bei­träge fi­nan­ziert wird. Wenn Sie In­ter­esse daran ha­ben, sich zu be­tei­li­gen, spre­chen Sie uns bitte an, und zwar sehr kurz­fris­tig. Die vom In­sol­venz­ver­wal­ter ge­setzte Zah­lungs­frist läuft noch in die­sem Jahr ab.
Quelle: Ak­ti­ons­bund

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