MBB Clean Energy AG – Insolvenzverfahren eröffnet

von Rechts­an­wäl­tin Antje Radtke-​Rieger | Das Amts­ge­richt Mün­chen hat am 06. Juli 2015 das vor­läu­fige In­sol­venz­ver­fah­ren über das Ver­mö­gen der MBB Clean En­ergy AG er­öff­net. An­le­ger der An­leihe (DE000A1TM7P0) der MBB Clean En­ergy AG bleibt da­mit nur noch die Hoff­nung auf eine Quote aus dem In­sol­venz­ver­fah­ren. Die MBB Clean En­ergy AG hat seit Mai 2014 die Zins­zah­lun­gen in Höhe von 6,25 % p.a. aus­ge­setzt. Als Be­grün­dung wurde auf die an­dau­ern­den „Re­pa­ra­tur­maß­nah­men für die An­leihe“ verwiesen.

Im Juni 2014 er­klärte das Un­ter­neh­men die Glo­bal­ur­kunde für un­wirk­sam. Gründe wur­den hier­für bis heute nicht ge­nannt. Auf­grund der Un­wirk­sam­keit der Glo­bal­ur­kunde ist die An­leihe nicht han­del­bar. Im Ok­to­ber 2014 be­schloss das Un­ter­neh­men Re­pa­ra­tur­maß­nah­men durch Er­set­zung der Glo­bal­ur­kunde für die erste bis zum 31. Ja­nuar 2014 ge­zeich­nete Tran­che und ver­trös­tete so die An­le­ger. Trotz Aus­wechs­lung des Vor­stan­des im April 2015 blie­ben die In­ves­to­ren im Dun­keln und er­hiel­ten keine In­for­ma­tio­nen. Nach­dem nichts ge­schah wurde nun­mehr In­sol­venz­an­trag ge­stellt. Die An­le­ger soll­ten nun ihre For­de­run­gen zur In­sol­venz­ta­belle an­mel­den. Un­klar ist je­doch, ob aus­rei­chend In­sol­venz­masse vor­han­den ist.

Zu­dem sind wei­ter­hin die Kon­se­quen­zen der Un­wirk­sam­keit der Glo­bal­ur­kunde un­klar. Sollte die Glo­bal­ur­kunde tat­säch­lich un­wirk­sam sein, dann gibt es un­ter Um­stän­den be­reits kein gül­ti­ges Rechts­ge­schäft und so­mit müsste das kom­plette An­lei­he­ge­schäft rück­ab­ge­wi­ckelt wer­den. An­le­ger soll­ten sich zu­sam­men­schlie­ßen und ei­nen ge­mein­sa­men Ver­tre­ter wählen.

Für nä­here In­for­ma­tio­nen und die An­mel­dung Ih­rer An­sprü­che im In­sol­venz­ver­fah­ren steht Rechts­an­wäl­tin Radtke-​Rieger gerne zur Ver­fü­gung. Wei­tere In­for­ma­tio­nen zu die­ser An­leihe er­hal­ten Sie auf www​.acht​ung​an​leihe​.de.

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