Letzte Chance sich von teuren Darlehensverträgen zu lösen – Widerrufsrecht erlischt am 21.06.2016
Der Gesetzgeber hat Verbrauchern mit dem Widerrufsrecht die Möglichkeit gegeben, sich von einem einmal geschlossenen Vertrag rückwirkend zu lösen. Hierfür hat man regelmäßig zwei Wochen nach Vertragsschluss Zeit. Wenn der Kreditgeber jedoch eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet hat, beginnt die 2-Wochen-Frist nicht zu laufen und ein quasi zeitlich unbeschränktes Widerrufsrecht entsteht, das es einem ermöglicht, auch nach Jahren noch zu widerrufen.
Dem will der Gesetzgeber jetzt einen Riegel vorschieben und hat, sehr zum Wohlwollen der Banken, geregelt, dass nun auch Altverträge, die zwischen dem 01.09.2002 und 10.06.2010 abgeschlossen wurden, nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufen werden können. Ab dem 22.06.2016 sind pauschal die Widerrufsrechte der Verbraucher für die entsprechenden Darlehensverträge erloschen.
Betroffene Verbraucher sollten daher schnell handeln. Es ist nicht notwendig, bis zum 21.06.2016 eine Klage oder ähnliches einzureichen, sondern schlicht den Widerruf zu erklären. Dieser muss bis zum 21.06.2016 um 23.59 Uhr bei dem zuständigen Empfänger eingehen.
Voraussetzung eines wirksamen Widerrufs ist zunächst die Fehlerhaftigkeit der verwendeten Widerrufsbelehrung. Nach einer Studie der Verbraucherzentrale Hamburg waren von den insgesamt 1.823 geprüften Widerrufsbelehrungen knapp 80 Prozent fehlerhaft. Dabei tun sich einzelne Kreditinstitute besonders hervor, die überwiegend fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben.
In der Vergangenheit haben viele Verbraucher von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und ihre Kreditverträge widerrufen. So konnten sich diese oftmals auch nach vielen Jahren von alten Darlehensverträgen mit hohen Zinsen und ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung lösen. Darüber hinaus steht dem Widerrufenden grundsätzlich zu, dass die Bank den ihr durch die erhaltenen Zinsen entstandenen Vorteil ausgleicht. In Zeiten eines geringen Zinsniveaus kann ein wirksamer Widerruf für viele Darlehensnehmer finanziell sehr positive Auswirkungen haben.
Unter Umständen können selbst bereits abgelöste Darlehensverträge, egal ob vorzeitig abgelöst oder regulär, nach den Entscheidungen verschiedener Gerichte noch nachträglich widerrufen und die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden.
Es ist somit Eile geboten. Gerne prüfen wir für Sie kurzfristig die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrags und geben Ihnen unsere Einschätzung zu den Erfolgsaussichten: Interner Link Kontakt. Unter Umständen kann es auch Sinn machen, fristwahrend den Widerruf zu erklären, um sein Recht nicht zu verlieren.
Ihre Checkliste für den Widerruf:
- Wurde das Immobiliendarlehen zwischen 01.09.2002 und 10.06.2010 abgeschlossen?
- Wurde der Darlehensvertrag bereits abgelöst oder läuft er noch?
- Ist die Widerrufsbelehrung falsch? (Wir prüfen das gerne!)
- Wurde bereits selbst widerrufen oder noch nicht?