Lebensversicherung widerrufen: Fünf Versicherer einigungsbereit
Sie möchten Ihre Lebensversicherung widerrufen? Im Zusammenhang mit dem Widerruf von Lebensversicherungen kann Schirp Neusel & Partner beachtliche außergerichtliche Erfolge vorweisen: Bisher haben sich bereits fünf große Versicherungskonzerne zu außergerichtlichen Einigungen bereiterklärt. Für den Versicherungsnehmer bedeuten diese Erfolge, dass er bei Widerruf seiner Lebens- oder Rentenversicherung in diesen Fällen kein Gericht bemühen muss und dadurch keine Kosten riskiert. Es ist zu erwarten, dass zu den bisher fünf Versicherern weitere hinzukommen werden. Damit wird sich perspektivisch die gesamte Branche für einvernehmliche Lösungen öffnen, zum Vorteil der Versicherungsnehmer.
Lebensversicherung widerrufen
Da viele Lebensversicherungen nur unbefriedigende Erträge liefern, hilft oft ein Widerspruch. Denn ca. 128 Mio. Verträge leiden an rechtlichen Mängeln, die auch rückwirkend geltend gemacht werden können. Das führt oft zu erheblichen Nachzahlungen.
Der Widerruf des Vertrages stellt damit für die Versicherungsnehmer eine riesige Chance dar, die man nicht verschenken sollte!
Nötig ist allerdings eines: Der Widerruf muss fachlich kompetent erklärt und begründet werden. Schirp Neusel & Partner übernimmt für sie diese Aufgabe.
Weitere Informationen zu den Möglichkeiten des Widerrufs von Renten- und Lebensversicherungen finden sie unter der Rubrik Lebensversicherungen. Oder wenden sie sich direkt an:
Anne Wenzelewski
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht
wenzelewski@schirp.com
oder
Alexander Temiz
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
temiz@schirp.com