Lebensversicherung: Clerical Medical, Standard Life, LV1871 und Nürnberger Leben
Der Bundesgerichtshof hat deutschen Versicherungsnehmern aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 ein sogenanntes ewiges Widerspruchsrecht zugesprochen, wenn der Versicherer nicht oder nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht der Lebensversicherung aufgeklärt hat. SCHIRP NEUSEL & Partner haben zwischenzeitlich rund 1.000 Versicherungsverträge geprüft und sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Vielzahl der Belehrungen fehlerhaft ist und sich Verträge daher auch heute noch rückabwickeln lassen.
Betroffen sind:
- Versicherungen, die zwischen dem 1. Januar 1991 und dem 28. Juli 1994 abgeschlossen wurden und noch laufen und
- Versicherungen, die vom 29. Juli 1994 bis zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Hier gilt: der Widerspruch kann sogar bei bereits gekündigten oder ausgezahlten Verträgen erklärt werden!
Unsere Prüfungen haben ergeben, dass einige Versicherer in bestimmten Jahren ordnungsgemäß belehrten, während sie in anderen Jahren wiederum fehlerhafte Belehrungen übergeben oder aber gar nicht belehrt haben. Bei den folgenden Versicherern konnten wir bei den von uns geprüften Verträgen jedoch durchweg fehlerhafte oder gar fehlende Belehrungen feststellen:
- Clerical Medical
- Standard Life
- LV1871
- Nürnberger
Wenn auch Sie Verträge dieser Versicherer haben, lassen Sie die Verträge unbedingt prüfen.