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Lebens- und Rentenver­sicherungen jetzt widerrufen

Lebens- und Ren­ten­ver­si­che­run­gen, die vor dem 31.12.2007 ab­ge­schlos­sen wur­den, kön­nen heute noch durch Wi­der­spruch… rück­ab­ge­wi­ckelt wer­den, wenn keine Wi­der­spruchs­be­leh­rung er­teilt wurde oder diese feh­ler­haft war. Der BGH be­stä­tigte in sei­ner ak­tu­el­len Recht­spre­chung un­ter Be­zug­nahme auf ein Ur­teil des EuGH diese Wi­der­spruchs­mög­lich­keit. Die Ver­si­che­rung muss die ge­zahl­ten Prä­mien so­wie eine Ver­zin­sung hier­auf nach ei­nem Wi­der­spruch herausgeben.

Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen

Mit un­se­rem Vor­teils­rech­ner kön­nen Sie durch we­nige Klicks er­mit­teln, was Ih­nen im Falle ei­ner Rück­ab­wick­lung Ih­rer Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­run­gen zusteht.

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