Landgericht München erklärt Wirecard-Bilanzen für nichtig
Damit gab das Gericht einer Klage des Insolvenzverwalters statt.
Wie am Donnerstag, den 05. Mai 2022 bekannt wurde, erklärte das Landgericht München I die Wirecard-Bilanzen der Jahre 2017 und 2018 nachträglich für nichtig. Damit gab das Gericht dem Insolvenzverwalter des ehemaligen Dax-Unternehmens, Dr. Michael Jaffé, Recht.
Die Klage basierte auf den mutmaßlichen Scheinbuchungen, mit denen Manager des Unternehmens die Bilanzen um erfundene Milliardenbeträge aufgebläht haben sollen.
Durch diese Entscheidung gerät auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY stärker unter Druck. EY hatte vor Bekanntwerden des Bilanzskandals zehn Jahre lang die Wirecard-Bilanzen ohne Einschränkung testiert. Nun sieht sich die Gesellschaft einer massiven Klagewelle gegenüber, die durch das Urteil wohl nochmal Rückenwind bekommen dürfte. Schließlich bestätigt das Landgericht München die massive Fehlleistung der Wirtschaftsprüfer.
Als zahlenmäßig stärkste aktive Klägervertretung bei den Münchener Gerichten sieht die Kanzlei Schirp & Partner darin ein positives Signal für die Schadensersatzklagen gegen EY.
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