Wirecard-Prozess: Aussage von Markus Braun beendet
Im Strafprozess gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun ist die erste Etappe nun abgeschlossen.
Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Als Gründungspartner der Kanzlei Schirp & Partner widmet sich Dr. Wolfgang Schirp seit 1994 der Vertretung geschädigter Anleger und kann auf mehr als zwanzig Jahre Erfahrung bei der Prozessführung und Konfliktlösung zurückgreifen. Er ist zudem Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu verschiedenen Fragen des Kapitalmarktrechts. Insbesondere der gemeinsam mit Oleg Mosgo verfasste Aufsatz „Aufklärungspflichten bei internen Provisionsvereinbarungen“ (veröffentlicht in der Zeitschrift für Bank und Kapitalmarktrecht – BKR 2002, 354) wurde 2004 zur wichtigen Grundlage der sogenannten Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und dort mehrfach zitiert.
Als Rechtsanwalt mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht versteht sich Dr. Schirp als Anwalt im Dienste des Anlegerschutzes und engagiert sich neben der gerichtlichen Vertretung seiner Mandanten in Schadensersatzprozessen v.a. bei außergerichtlich ablaufenden Prozessen wie Gesellschafter- und Gläubigerversammlungen. Seit 2012 wird Dr. Schirp regelmäßig als Experte zu den Anhörungen des Bundeskriminalamts im Rahmen des Forschungsprojekts „Anlegerschutz durch Strafrecht“ eingeladen. Dr. Schirp ist außerdem Gründungsmitglied des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V., dem größten Anlegerschutzverein für Anleger des grauen Kapitalmarkts.
Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er in Kiel, Göttingen und Freiburg mit anschließendem Referendariat in Freiburg am OLG Bezirk Karlsruhe mit Auslandsstation in Brüssel.
Übersicht aller Veröffentlichungen von Dr. Wolfgang Schirp
Im Strafprozess gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun ist die erste Etappe nun abgeschlossen.
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