Dieselskandal: Fiat Chrysler bekennt sich schuldig
Das Unternehmen wurde nun zu einer Strafe von 300 Millionen Dollar verurteilt.
Rechtsanwältin, Partnerin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Seit 2003 ist Dr. Susanne Schmidt-Morsbach in der Kanzlei Schirp & Partner tätig und wurde 2014 Partnerin. Ihr fachlicher Schwerpunkt liegt in den Bereichen des Kapitalanlage-, Gesellschafts- und Insolvenzrechts. Ergänzend zu ihrer Qualifikation als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht trägt Dr. Schmidt-Morsbach den Titel Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht. Innerhalb der letzten Jahre war sie an der erfolgreichen Sanierung vieler geschlossener Fonds beteiligt und konnte damit erheblichen Schaden von den Anlegern abwenden. Sie übt eine Vielzahl von Beiratsmandaten aus und konnte in hunderten Gerichtsverfahren Erfahrungen als Prozessanwältin sammeln. Sie wurde vielfach als gemeinsame Vertreterin der Anleihegläubiger gewählt. Im Jahr 2015 gründete Dr. Schmidt-Morsbach gemeinsam mit Berufskollegen den VGVD, den Verband Gemeinsamer Vertreter Deutschland e.V., dem sie seit Gründung auch vorsteht. Dieser erste Berufsverband der gemeinsamen Vertreter dient der Interessenvertretung, Weiterbildung und Qualitätssicherung.
Ihre ersten beruflichen Erfahrungen sammelte Dr. Schmidt-Morsbach als Unternehmensberaterin in einem großen deutschen Beratungsunternehmen. Vor ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahre 2000 war sie promotionsbegleitend wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Handels- und Gesellschaftsrecht und Versicherungsrecht der Technischen Universität Berlin. Neben Rechtswissenschaft studierte Dr. Schmidt-Morsbach Volkswirtschaftslehre an der Freien Universität Berlin, der Albert-Ludwig-Universität in Freiburg und der Université Stendhal in Grenoble, wo sie mit dem Diplôme de Droit Français abschloss. Das Referendariat absolvierte sie mit Stationen in Berlin und Lübeck beim Finanzamt und Finanzgericht sowie bei unternehmensberatenden Wirtschaftskanzleien.
Dr. Schmidt-Morsbach hat zahlreiche Artikel in Fachzeitschriften zum Versicherungs- und Gesellschaftsrecht veröffentlicht, ist Mitautorin des „Berliner Kommentars zum Versicherungsvertragsrecht“ und hält regelmäßig Vorträge zum Versicherungs-, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach als Expertin bei „Vorsicht, Falle!“ vom 3. November 2018.
Das Unternehmen wurde nun zu einer Strafe von 300 Millionen Dollar verurteilt.
Deutsche Anleger bangen um ihr Geld in russischen Aktien.
Über die Steiner-Gruppe wurde in diesem Jahr negativ in der Presse berichtet. Verschiedene Finanzberater, die Steiner-Fonds vermittelt haben, wollen die Geschäftsführung austauschen. Auf Bitte verschiedener Mitglieder, die sich an den MAP-Ansparplanfonds beteiligt haben und noch laufend Einzahlungen erbringen, befasst sich der AAA jetzt auch verstärkt mit diesen Fonds, um die Hintergründe zu beleuchten. Die Fondskomplementärin […]
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundenen Wirtschaftssanktionen führen für Inhaber russischer Hinterlegungsscheine zu Problemen. Worum geht es? Derzeit werden Inhaber von russischen Depositar Receipts (sog. Hinterlegungsscheinen) aufgefordert, diese in die zugrundeliegenden Original-Aktien umzutauschen. Ein funktionierender Umtauschprozess ist allerdings noch nicht etabliert. Depositary Receipts haben den Zweck, im Ausland nicht handelbare Aktien dort […]
Seit 2019 bietet der US-Fonds York Capital den P&R‑Anlegern an, ihnen ihre Insolvenzforderungen abzukaufen. Der angebotene Kaufpreis belief sich zunächst auf 14 % der Forderungshöhe, die Insolvenzverwalter Dr. Jaffé anerkannt hatte. Später wurde das Angebot auf 16 % verbessert. Hunderte P&R‑Anleger haben diese Angebote angenommen, ihre Insolvenzforderungen verkauft und damit für sich einen Schlussstrich unter das Thema […]
Das Landgericht Leipzig hat die Abberufung des UDI-Insolvenzverwalters wegen möglicher Interessenkonflikte angeordnet.