Unser Honorar – transparent und fair
Die Vergütung unserer Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses bemisst das Honorar nach dem Streitwert – ein System, das sowohl den Arbeitsaufwand des Anwalts als auch die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten und das damit verbundene Haftungsrisiko berücksichtigt.
Da die Berechnung nach dem RVG für juristische Laien oft schwer nachvollziehbar ist, bieten wir Ihnen gerne unsere Unterstützung an: Fragen Sie uns einfach! Wir informieren Sie schnell und selbstverständlich kostenfrei über die zu erwartenden Kosten.
In bestimmten Fällen kann die Vergütung nach dem RVG jedoch nicht angemessen sein – etwa wenn ein hoher Streitwert einer einfachen rechtlichen Fragestellung gegenübersteht oder umgekehrt ein scheinbar kleiner Fall mit erheblichem Aufwand verbunden ist. In solchen Situationen treffen wir individuelle Honorarvereinbarungen, um ein faires Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung sicherzustellen.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit dem Versicherer, damit Sie schnellstmöglich und umfassend Deckungsschutz erhalten.