Insolvenzverfahren der WIRECARD AG: Forderungsanmeldung weiterhin möglich!
Wirecard-Investoren sollten ihre Forderungen im Insolvenzverfahren der WIRECARD AG anmelden. Dies erledigen wir gern für Sie. Daneben… sollten Investoren entscheiden, ob sie auf eigenes Kostenrisiko einer der Sammelklagen gegen EY beitreten wollen.
Das Amtsgericht München hat am 25. August 2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIRECARD AG eröffnet. Insolvenzverwalter ist Dr. Michael Jaffé, den wir bereits aus einer anderen Verfahrensgruppe (P&R Container) sehr gut kennen.
Die Investoren der WIRECARD AG (Aktien/Derivate) sind zwar grundsätzlich keine Gläubiger im Insolvenzverfahren ihrer eigenen AG. Aber: Den Investoren stehen aufgrund der langjährigen Bilanzmanipulation, die dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der WIRECARD AG vorgeworfen wird, Schadensersatzansprüche gegen die WIRECARD AG zu. Und mit diesen Schadensersatzansprüchen sind die Investoren Gläubiger im Verfahren der WIRECARD AG.
Es ist sinnvoll, diese Schadensersatzansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden. Selbst wenn die Insolvenzquote nicht hoch ausfallen sollte, ein gewisser Kapitalrückfluss lässt sich hier hoffentlich doch erzielen. Die Schadensersatzansprüche sind juristisch nicht ganz einfach zu begründen. Daher ist es empfehlenswert, die Anmeldung im Insolvenzverfahren nicht selbst durchzuführen, sondern durch eine Anwaltskanzlei vornehmen zu lassen, die mit allen Vorgängen bei WIRECARD vertraut ist. Die Anmeldungfrist lief hierfür bis zum 26. Oktober 2020, doch eine Nachmeldung der Ansprüche ist weiterhin möglich. Wir bieten Ihnen an, diese Anspruchsanmeldung für Sie zu übernehmen. Hierfür fällt eine gesetzliche Gebühr in Höhe einer 0,5-fachen RVG-Gebühr zzgl. Auslagen und USt. an. Falls gewünscht, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Falls wir für Sie die Forderung im Insolvenzverfahren einreichen sollen, bitten wir Sie um Übersendung folgender Unterlagen:
• unterzeichnete Vollmacht
• unterzeichnete Widerrufsbelehrung
• Sämtliche Ankaufsabrechnungen für Ihre Aktien (sofern wir diese nicht bereits haben)
Wenn Sie uns mit der Anspruchsanmeldung im Insolvenzverfahren und zugleich mit der Klageerhebung gegen EY betrauen – dazu im nächsten Abschnitt -, rechnen wir Ihnen automatisch die Hälfte der im Insolvenzverfahren gezahlten Gebühr auf das Klageverfahren an.
Grundsätzlich: Wir halten eine Klage gegen EY für erfolgversprechend und sind überzeugt davon, so gute Argumente und Belege zu haben, dass wir auch die Gerichte überzeugen können. Eine Klage ist der einzige Weg, vollen Schadensatz zu erlangen.
Die Entscheidung, ob man klagen will oder nicht, ist letztlich genauso eine Investmentscheidung wie der ursprüngliche Aktienkauf; es geht darum, in vernünftiger Abwägung der Chancen und Risiken festzulegen, auf welche Handlungsstrategie man setzen möchte, und diese Strategie dann umzusetzen. Die Strategie „Klage jetzt“ hat aus unserer Sicht gute, überzeugende Gründe auf ihrer Seite.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns.