Insolvenzverfahren der Faktum Finance GmbH
von Rechtsanwältin Anne Wenzelewski | Am 28. Juli 2015 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Faktum Finance GmbH eröffnet. Der Antrag der Faktum Finance GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist auf eine Forderung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zurückzuführen. Die BaFin forderte die Faktum Finance GmbH auf, sämtliche Darlehensverträge innerhalb von 4 Wochen rückabzuwickeln, weil sie in dem Geschäftsmodell der Faktum Finance GmbH ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft sieht. Die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin war nicht erteilt worden.
Es bestehen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Grundschuldbestellungen, mit denen die Darlehen der Anleger abgesichert wurden. Vielen Anlegern wurden die Grundschuldbriefe nicht ausgehändigt. Teilweise wurden bereits Löschungsbewilligungen seitens der Anleger erteilt. Eine volle Befriedigung aus der Grundschuld dürfte in der Vielzahl der Fälle nicht möglich sein.
Es ist wichtig, dass die Anleger ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Insbesondere wenn sie ein Darlehen mit Nachrangabrede geschlossen haben, sollte die Forderung angemeldet werden, auch wenn diesbezüglich keine Aufforderung vom Insolvenzverwalter erfolgte. Die Forderung im Insolvenzverfahren sollte bis zum 17. November 2015 angemeldet werden. Der Berichtstermin wurde für den 18. Dezember 2015 anberaumt.
Für weitere Fragen bezüglich der Anmeldung Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren und/oder der Vertretung auf den Gläubigerversammlungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.