Insolvenzen im Hause Steiner
Zwei von drei Beteiligungsgesellschaften des MAP Anspar Plan 4 der Steiner-Gruppe mussten Insolvenz anmelden
Der Multi Asset Anspar Plan 4 ist das zuletzt aufgelegte Beteiligungsangebot der Unternehmensgruppe Steiner aus Hamburg. Es handelt sich nicht um einen klassischen geschlossenen Fonds, sondern um die stille Beteiligung an insgesamt drei Beteiligungsgesellschaften, nämlich an der MULTI ASSET ANSPAR PLAN 4 120 GmbH & Co. KG, der MULTI ASSET ANSPAR PLAN 4 180 GmbH & Co. KG und der MULTI ASSET ANSPAR PLAN 4 240 GmbH & Co. KG. Über das Vermögen der beiden zuletzt genannten Gesellschaften wurde am 1. Februar 2023 vom Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa bestellt.
Der MAP Anspar Plan 4 unterscheidet sich konzeptionell maßgeblich von den Fonds der Steiner-Gruppe (MAP-Fonds 1 bis 3, MAP Anspar Plan-Fonds 1 bis 3 und MAP Green), bei denen es sich um klassische geschlossene Fonds handelt, die ihrerseits in eine Vielzahl unterschiedlicher Beteiligungen investiert haben und aus unserer Sicht aktuell nicht insolvenzgefährdet sind. Beim MAP Anspar Plan 4 haben sich die Anleger als stille Gesellschafter an einer der drei genannten GmbH & Co. KGen beteiligt, die das Geld im Wesentlichen in ein Wasserkraftprojekt investiert haben. Hier fehlt die Risikostreuung über verschiedene Beteiligungen, wie sie bei den Fonds gegeben ist.
Dennoch können die Fonds von den Folgen dieser Insolvenzen getroffen werden. Denn die beiden Gesellschaften des MAP Anspar Plan 4 und die übrigen Fonds teilen sich alle dieselbe Komplementärin, die MAP Verwaltungsgesellschaft mbH, die bis Ende Oktober letzten Jahres noch MAP Steiner Verwaltungsgesellschaft mbH hieß. Durch die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens bei den beiden Kommanditgesellschaften ist die MAP Verwaltungs GmbH akut insolvenzgefährdet, weil sie mit ihrem gesamten Vermögen für die Schulden der insolventen Kommanditgesellschaften unbeschränkt haftet. Wird über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, würde sie als Komplementärin der Fonds ausfallen. Die Folge wäre, dass sich — ohne weiteres Eingreifen — die Rechtsform aller MAP-Fonds von der Kommanditgesellschaft zur offenen Handelsgesellschaft (OHG) wandelt, was erhebliche Auswirkungen für die Haftung der Anleger hätte.
Wir gehen daher davon aus, dass Hendrik Böhrnsen als Geschäftsführer der MAP Verwaltungs GmbH den Anlegern der MAP-Fonds kurzfristig einen Beschluss über die Einsetzung einer weiteren Komplementärin vorlegen wird, um dies zu verhindern. Für die Fonds wäre dies gleichzeitig sogar eine Chance, sich aus dem Einflussbereich von Illya Steiner zu lösen, indem die neue Komplementärin nicht erneut aus seinem Dunstkreis besetzt, sondern als sog. Eigengesellschaft eines jeden Fonds eingerichtet wird. In diesem Fall würden die Fonds selbst die Anteile an ihrer eigenen (neuen) Komplementärin halten, was die Einflussnahmemöglichkeiten der Anleger gravierend verbessern würde. Unsere Vorstandsvorsitzende Kerstin Kondert hat diese Vorgehensweise der Fondsgeschäftsführung jedenfalls vorgeschlagen.
Wir empfehlen Ihnen hierzu auch die Kommentare von RA Boris Glameyer im Forum. Weiter unten auf der Seite finden Sie die Beiträge zur Unternehmensseite Steiner + Company. Diese finden Sie HIER.
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Quelle: Aktionsbund