IBV D 4 – Ist der als „Vorzeige-​Fonds“ gepriesene Fonds tatsächlich so gut?

Was ist wirklich los?

Die IBV nimmt zu den Fra­gen trotz Nach­weis der Voll­macht nicht Stel­lung. Wenn die­ser Fonds nicht in Ord­nung ist, läuft auch hier die Zeit. Wir emp­feh­len drin­gend die Überprüfung!

Stel­lung­nahme von Kers­tin Kon­dert zum IBV Fonds Deutsch­land 4 und Ant­wort­schrei­ben der IBV.

Down­load:

Stel­lung­nahme IBV D 4 (138 kB)
Schrei­ben IBV D 4 an K&M (34 kB)

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