Hilfe für Fondsanleger kann auch schaden — Was Fondsanleger tun können, um sich vor unseriöser Beratung zu schützen

Der Ak­ti­ons­bund Ak­ti­ver An­le­ger­schutz nimmt häu­fig Kon­takt zu Fonds­an­le­gern auf, um In­ter­es­sen zu bün­deln und aus­rei­chend Voll­mach­ten zur Ein­be­ru­fung von Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen zu sam­meln. Die Latte da­für hängt ziem­lich hoch, meist bei 20 % des Fonds­ka­pi­tals. Auf den Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen sol­len dann je nach Fonds ent­we­der Bei­räte in­stal­liert, Son­der­prü­fun­gen ver­an­lasst oder so­gar die Ge­schäfts­füh­rung aus­ge­tauscht wer­den. Sol­che Maß­nah­men, die den ein­zel­nen Fonds­an­le­ger kein (zu­sätz­li­ches) Geld kos­ten, aber häu­fig am bes­ten seine In­ter­es­sen schüt­zen, sind nur auf Ebene der Fonds­ge­sell­schaft mög­lich. Ein Fonds­an­le­ger al­lein kann in­so­fern nichts er­rei­chen. Hier kommt es er­heb­lich dar­auf an, dass sich eine große Zahl von An­le­gern zusammenschließt.

Es ist nicht ganz ein­fach, so viele An­le­ger zum Han­deln zu mo­ti­vie­ren, selbst wenn der Lei­dens­druck schon groß ist und die Fonds­ge­schäfts­füh­rung mit den An­le­gern Schlit­ten fährt. Ein Grund da­für, dass An­le­ger auf sol­che Rund­schrei­ben nicht re­agie­ren, be­steht si­cher­lich darin, dass sie, so­bald ihr Fonds in ir­gend­ei­ner Form not­lei­dend wird, mit Be­ra­tungs­an­ge­bo­ten über­schüt­tet wer­den. Wer soll da die Spreu vom Wei­zen tren­nen? Hier sind ein paar An­halts­punkte, an de­nen man sich ori­en­tie­ren kann:

Ers­tens: Es scha­det nie, In­for­ma­tio­nen zu er­hal­ten. Eine E‑Mail ist schnell ge­löscht, aber es ist nie ver­kehrt, bes­ser Be­scheid zu wis­sen. Neh­men Sie also ru­hig alle An­ge­bote an, bei de­nen Sie kos­ten­los In­for­ma­tio­nen erhalten.

Zwei­tens: Prü­fen Sie, von wem die In­for­ma­tio­nen kom­men. Meist reicht es aus, die Na­men der Ab­sen­der in die Such­ma­schine ein­zu­ge­ben. Un­se­riöse Ab­sen­der sind häu­fig über Jahre mit ei­ner ähn­li­chen Ma­sche un­ter­wegs, so dass man ent­spre­chende Be­richt­erstat­tung im In­ter­net ohne gro­ßen Auf­wand fin­det. Er­stre­cken Sie die Su­che ru­hig auf die wei­te­ren Ver­trags­part­ner, die Ih­nen ggf. zu­sätz­lich noch vor­ge­stellt wer­den (Dienst­leis­ter, Rechts­an­wälte usw.).

Drit­tens: Che­cken Sie das Preis-​Leistungs-​Verhältnis. Auch 150 Euro sind raus­ge­wor­fe­nes Geld, wenn Sie da­für keine an­ge­mes­sene Leis­tung be­kom­men. Nur um In­for­ma­tio­nen zu er­hal­ten, müs­sen Sie kein Geld aus­ge­ben, wenn es je­man­dem le­dig­lich darum geht, An­le­ger­stim­men zu sammeln.

Vier­tens: Wenn Ih­nen an­walt­li­che Leis­tun­gen an­ge­bo­ten wer­den (ge­rade auch mit Hin­weis auf be­reits er­strit­tene Ur­teile) und Sie zie­hen eine an­walt­li­che Ver­tre­tung in Er­wä­gung, dann emp­feh­len wir Ih­nen, vor Man­dats­er­tei­lung ein paar Fra­gen zu stel­len: Konnte auf­grund das er­strit­tene Ur­teil auch voll­streckt wer­den? Das heißt: Hat der An­le­ger, für den die Klage ge­won­nen wurde, auch Geld er­hal­ten? Das schönste Ur­teil nützt Ih­nen nichts, wenn der Geg­ner nicht mehr be­zah­len kann oder nicht auf­find­bar ist. Es pas­siert auch häu­fig, dass mit Ur­tei­len ge­wor­ben wird, die auf Ih­ren kon­kre­ten Fall gar nicht pas­sen. Fra­gen Sie auch hier vor Man­dats­er­tei­lung kon­kret nach, in­wie­fern ein be­reits er­strit­te­nes Ur­teil auf Ih­ren Fall über­trag­bar ist. Wenn auf diese Frage keine ganz kon­krete und für Sie plau­si­ble Ant­wort kommt, sind Sie an der fal­schen Stelle. Und fra­gen Sie auch nach Ver­jäh­rungs­aspek­ten. Der XI. Zi­vil­se­nat des BGH hat An­fang 2021 eine Ent­schei­dung ge­trof­fen, die ins­be­son­dere auf die Ver­jäh­rung von Pro­spekt­haf­tungs­an­sprü­chen bei al­len Fonds, die zwi­schen Mitte 2005 und Ende Mai 2012 auf­ge­legt wur­den, ganz er­heb­li­che Aus­wir­kun­gen hat. Las­sen Sie sich vor Man­dats­er­tei­lung ge­nau dar­über auf­klä­ren, ob hier ggf. Ge­fah­ren für Sie liegen.

Fünf­tens: Blei­ben Sie kri­tisch. Sind die Ar­gu­mente, die Sie le­sen, plau­si­bel? Hat sich der Ver­fas­ser er­kenn­bar mit Ih­rem kon­kre­ten Fonds be­fasst oder sind die In­halte be­lie­big auf di­verse Fonds über­trag­bar? Wird deut­lich, wie der Ver­fas­ser vor­ge­hen will und was ge­nau er von Ih­nen möchte? Las­sen Sie sich nur auf et­was ein, das Sie ver­ste­hen. Nut­zen Sie die Mög­lich­kei­ten, ent­spre­chend nach­zu­fra­gen. Wenn Ih­nen diese Mög­lich­keit nicht an­ge­bo­ten wird, dann ist das auch kein gu­tes Zeichen.

Un­sere Mit­glie­der lei­ten uns eine Viel­zahl von Hilfs­an­ge­bo­ten wei­ter, die sie in der Post ha­ben, da­mit wir uns dazu äu­ßern. Manch­mal sind diese An­ge­bote so­lide, häu­fi­ger die­nen sie aber mehr den wirt­schaft­li­chen In­ter­es­sen der Ab­sen­der. Wir hel­fen un­se­ren Mit­glie­dern auch da­bei, hier zwi­schen Weg­wer­fen und Mit­ma­chen zu entscheiden.

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    Quelle: Ak­ti­ons­bund

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