Apas findet Pflichtverletzungen bei EY
Das berichtet das „Handelsblatt“.
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle Apas Beweise für schwerwiegende und jahrelange Pflichtverletzungen bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal gefunden.
Bereits im Jahr 2019, vor Bekanntwerden des Skandals um das ehemalige Dax-Unternehmen, hatte die Apas Vorermittlungen gegen EY auf aufgenommen. Schon damals bestanden Zweifel an der Rechnungslegung der Wirecard AG. Neben dem Wambach-Bericht dürfte das Gutachten der Apas ein weiterer wichtiger Beweis für eine Schadensersatzpflicht von EY sein.
Konkret geht es bei den Untersuchungen der Apas um die Jahresabschlüsse der Jahre 2015-2018. Laut dem Bericht des „Handelsblatt“ sollen dabei in allen Jahren „teils erhebliche Pflichtverletzungen“ festgestellt worden sein.
Die Luft für EY dürfte in den laufenden Schadensersatzklagen auch deshalb immer dünner werden.
Wir fühlen uns damit in unserer Prozessstrategie bestätigt. Dabei stützen wir uns auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2020. In dieser Entscheidung hatte der BGH erklärt, dass ein Wirtschaftsprüfer dann gegenüber Investoren haftet, wenn sein Testat unrichtig ist und wenn er dabei „nachlässig“, „rücksichtslos“ und „angesichts der Bedeutung für Dritte gewissenlos“ gehandelt hat.
Die Kanzlei Schirp & Partner, mit derzeit über 1.300 anhängigen Klagen die stärksten juristischen Gegner von EY, empfiehlt daher, entschlossen den Rechtsweg zu beschreiten. Weitere Informationen zu unserem Vorgehen gegen EY finden Sie hier.
Die Fachanwälte unserer Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.